14 Kandidaten, 2 Frauen und 12 Männer, bewerben sich um das Amt. Im ersten Wahlgang benötigen sie die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Am Sonntag sind die 261 Wahllokale für die Wählerinnen und Wähler von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Briefwahlergebnis wird in 261 Briefwahlbezirken in den Wahlgebäuden sowie von weiteren sechs Briefwahlvorständen im Statistischen Amt in der Außenstelle Schmale Straße 13 ermittelt. Von der Briefwahlmöglichkeit haben bislang etwa 110.000 Wahlberechtigte Gebrauch gemacht, bei der OB-Wahl 2012 waren es insgesamt 54.000.
Um 18 Uhr schließen die Wahllokale und die Auszählung beginnt. Der Leiter des Statistischen Amts, Thomas Schwarz, sagte: „Erfahrungsgemäß melden uns die ersten Lokale nach einer halben Stunde ihre Ergebnisse. Dies ist unmittelbar online nachvollziehbar. Die Ergebnisse werden fortlaufend aktualisiert. Ich erwarte, dass sich gegen 19.30 Uhr ein deutlicher Trend abzeichnet. Gegen 20.30 sollte das vorläufige amtliche Endergebnis vorliegen.“ Zu finden sind die Ergebnisse unter: www.stuttgart.de/wahlergebnis (Öffnet in einem neuen Tab).
Der Erste Bürgermeister, Dr. Fabian Mayer, als Kreiswahlleiter wird zusammen mit Thomas Schwarz das Ergebnis verkünden. Dies wird auch medial verbreitet: Nutzer von Facebook können es in einem Livestream auf dem städtischen Kanal verfolgen. Dieses Video wird im Anschluss auf www.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab) zur Ansicht eingestellt. Flankiert wird dies durch eine schriftliche Presseerklärung mit dem Ergebnis und dem weiteren Procedere. Die übliche Wahlparty im Rathaus wird in diesem Jahr nicht stattfinden.
Das amtliche Endergebnis wird dann vom Gemeindewahlausschuss am Dienstag nach der Wahl, 10. November, im Großen Saal des Alten Feuerwehrhauses Süd, Möhringer Straße 56, um 16 Uhr, in öffentlicher Sitzung festgestellt.
Informationen des Statistischen Amts rund um die Wahl
Wer wahlberechtigt ist, aber seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann trotzdem wählen. Es genügt, den Pass oder Personalausweis ins Wahllokal mitzubringen. Wer nicht mehr weiß, welches sein Wahllokal ist, kann dies mit dem Wahllokal-Finder auf www.stuttgart.de/ob-wahl (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Menüpunkt „Informationen für Wählerinnen und Wähler“ recherchieren. Für etliche Wahlberechtigte wird sich bei dieser OB-Wahl das Wahllokal ändern.
Es werden umfangreiche Vorkehrungen getroffen, damit die Wahl in den Wahllokalen möglichst infektionssicher ablaufen kann. Hierzu hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, dass in den Wahlgebäuden und Wahlräumen sowie in den Räumen, in denen die Briefwahlvorstände ihre Tätigkeit ausüben (Briefwahlräume), die Verpflichtung besteht, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (außer ein ärztliches Attest wird vorgelegt) zu tragen. Außerdem muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,50 Metern eingehalten werden.
Wahlberechtigte, die am Wochenende plötzlich erkranken und das Wahllokal nicht aufsuchen können, sollten sich so früh wie möglich, spätestens aber am Wahlsonntag bis 15 Uhr beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, Telefon 216-92233, melden. Die Wahlunterlagen können durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Sofern keine der zugelassenen 14 Bewerbungen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am 29. November 2020 eine Neuwahl statt, bei der dann die einfache Mehrheit zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters genügt.
Sollte eine Neuwahl stattfinden, können die bisherigen Bewerbungen bis Mittwoch, 11. November, 18 Uhr zurückgenommen werden. Unterbleibt eine Rücknahme gilt die Kandidatur auch für die Neuwahl. Ebenso möglich ist es, in der Zeit von Montag, 9. November, bis Mittwoch, 11. November, 18 Uhr neue Bewerbungen einzureichen. Über diese Bewerbungen entscheidet der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Donnerstag 12. November 2020, um 11 Uhr im Rathaus. Notwendige Zulassungsvoraussetzungen sind auch für neue Bewerbungen 250 Unterstützungsunterschriften, eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen zu sein.