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Coronavirus: Rathaus öffnet für Publikumsverkehr - Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht

Ab dem 22. Juni öffnet das Stuttgarter Rathaus wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr. In den Fluren und Foyers der Gebäudeteile ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl für Mitarbeitende, Dienstleister, Besucher als auch Gäste verpflichtend. Das hat die Stadt am Donnerstag, 18. Juni, bekanntgegeben.

Für die Wiedereröffnung sind die Sicherheits- und Hygienevorgaben zum Infektionsschutz unerlässlich. Hierüber informieren an allen Eingängen des Rathausareals die Verfügung zum Schutz der Ausbreitung des Virus sowie Hinweisschilder zu den geltenden Hygienevorschriften und Verhaltensweisen im Haus. Vorgabe ist, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Die Einhaltung überprüft die Verwaltung im gesamten Gebäudeareal. Um das Besucheraufkommen zu reduzieren, finden im Rathaus bis auf Weiteres keine Veranstaltungen, Ausstellungen und Vernissagen statt.

Auch die Bezirksrathäuser in den äußeren Stadtbezirken sind dabei, ihre bisherigen Dienstleistungen mit Publikumsverkehr hochzufahren. Dies erfolgt in dem Maße und Umfang, wie es nach den örtlichen Verhältnissen und vor dem Hintergrund der geltenden Abstandsregelungen und Hygieneempfehlungen möglich ist. Da die Bezirksrathäuser eine Vielzahl von Dienstleistungen unterschiedlichster Fachämter anbieten, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich vor ihrem Besuch nach den konkreten Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu erkundigen.

Die Wirkung dieser Maßnahmen wird fortlaufend geprüft. Die Stadt behält sich vor, sie je nach Entwicklung entsprechend anzupassen. Seit 16. März 2020 waren das Rathaus und die Bezirksrathäuser zum Schutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

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