Diese Grünrückschnittarbeiten beginnen am Freitag, 10. August, und werden über mehrere Wochen in den folgenden Gewannen durchgeführt.
- Wangen/Rohracker: Wangener Höhenweg, Lehenwald, Dürrbach, Kornhasen/Rappenklinge/In den Braunhalden, Schillerlinde/Schleifrain/Im Schleifrain, Waldebene Ost, Engenbergweg/Engenberg/Klinge, Burg/Hohlweg/Lehen, Alosen/Halde/Schmidberg, Rohrackerstraße.
- Bad Cannstatt/Burgholzhof: Birkenäcker/Hirschplan/Im Rot, Bergheide/Sparrhärmling/Kalter Berg, Wolfersberg.
- Münster: Hasenholz/Neugereut/Reute/Reutegäßle, Seitzle/Untere Weinberge, Altenberg/Mittlerer Weinbergweg/Noll, Unter den Weinbergen, Feldwiesen/Wäldlesweg/Hasenäcker, Brunnenäcker/Rainäcker.
- Untertürkheim/Obertürkheim/Uhlbach: Furt/Plieninger/Häldes, Wolfertsbach, Finsterklinge, Törle, Fuchsberg.
Für diese Gewanne werden die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege aufgefordert, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg nachzukommen. Überhängende Zweige von Anpflanzungen sind zurückzuschneiden, so dass keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer besteht.
Anlieger sind nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen.