Im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchte Rolf Horenburg stets das Maximale an Steuereinnahmen zu erzielen. Aus diesem Grund wurden während seiner Amtszeit etliche Kontrollmechanismen geschaffen, um richtige und vollständige Messbescheide der Finanzverwaltung zu erreichen. Auch an der Wiedereinführung der Vergnügungssteuer und der Einführung einer Niederschlagswassergebühr (gesplittete Abwassergebühr) war Horenburg beteiligt.
Durch sein fundiertes Fachwissen war er auch außerhalb der Stadtverwaltung geschätzt, etwa in den Gremien des baden-württembergischen und des deutschen Städtetages.