Um die wesentlichen städtebaulichen Rahmenbedingungen dauerhaft sicherzustellen, hat die Stadt einen Vertrag vorbereitet, der das zentrenrelevante Warensortiment auf 165 Quadratmeter (eine Fläche kaum größer als ein Volleyballfeld) begrenzt. Dieser Vertrag soll Grundlage der Baugenehmigung werden.
Nachfragen aus dem Gemeinderat zum Umfang des zentrenrelevanten Sortiments klärt Bürgermeister Hahn derzeit abschließend mit dem Rechtsamt.
Zentrenrelevant sind Dinge des täglichen Bedarfs, wie Bekleidung, Drogeriewaren oder Unterhaltungselektronik, aber auch Lampen, Bastel- und Geschenkartikel oder Gardinen.