Sie beabsichtigen, z.B. als Jäger, Sportschütze, Sammler oder Bewachungsunternehmer, Waffen zu erwerben? Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch die Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt.
Sie möchten eine Waffe innerhalb eines EU-Mitgliedstaates bzw. des Schengen-Raumes als Jäger für die Jagd oder als Sportschütze für Wettkämpfe im Ausland mitnehmen? Die hierfür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis ist der Europäische Feuerwaffenpass (EFP). In diesen können eine oder mehrere Waffen aus Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Zur Erstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses benötigen wir ein Passbild und einen ausgefüllten Antrag von Ihnen.
Online-Service
Sie können den Europäischen Feuerwaffenpass online beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online-Antragstellung.
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung
Hinweise zur Videoberatung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
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Gebühren
Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.