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Gesundheitsamt

Prüfungsfähigkeit oder Prüfungserleichterung bei Studierenden - amtsärztliches Gutachten

Atteste zur Prüfungsfähigkeit oder zu Prüfungserleichterungen / Nachteilsausgleich zur Vorlage an Hochschulen und Fachhochschulen in Baden-Württemberg werden seit dem 01.01.2016 in Baden-Württemberg grundsätzlich nicht mehr von Amtsärztinnen/Amtsärzten erstellt. Die Untersuchung wird von niedergelassenen oder anderen approbierten Ärztinnen/Ärzten durchgeführt.  

Ausnahmen: 
  • Den Justizprüfungsämtern ist gemäß der Justizapprobationsordnung zur Frage der Prüfungsfähigkeit bzw. Prüfungserleichterung ein Attest von geeigneten niedergelassenen oder anderen Ärztinnen/Ärzte vorzulegen. Eine Liste der geeigneten Ärztinnen/Ärzte ist unter  www.gesundheitsamt-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab)  abrufbar.
  • In begründeten Einzelfällen können die jeweiligen Prüfungsämter u.a. für die Studiengänge Jura, Medizin, Pharmazie, Verwaltung ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.
  • Studierende aus anderen Bundesländern werden in begründeten Ausnahmefällen amtsärztlich untersucht. Für sie gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen ihrer Hochschulen/Universitäten.
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