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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Personalausweis Ausstellung wegen Verlust oder Diebstahl beantragen

Haben Sie Ihren  Personalausweis verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies einem Bürgerbüro schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen das Bürgerbüro auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an.

Verlust eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis/Sperrung

Bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Sie können die Sperrung aber auch direkt beim Bürgebüro persönlich veranlassen. Dieses leitet die Sperrung sofort ein.

Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen neuen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

Tipp:
Wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten.

Sie können ab sofort im Bürgerbüro Mitte und im Einarbeitungsbürgerbüro in der Eberhardstr. 39 Ihr Lichtbild digital anfertigen. Das neue technische System erfasst die biometrischen Daten einer antragstellenden Person, wie Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift .

Selbstverständlich haben Sie aktuell auch weiterhin die Möglichkeit, ein ausgedrucktes Lichtbild von sich mitzubringen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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