Sie sind Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder einer Nichttrinkwasseranlage und möchten diese dem Gesundheitsamt nach §§ 11, 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) anzeigen? Sie können die Anzeige online oder schriftlich stellen:
- Sie reichen die Anzeige beim Gesundheitsamt ein.
- Das Gesundheitsamt nimmt die Anzeige entgegen.
- Es erfolgt im Normalfall keine Rückmeldung an den Betreiber.
Eine Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage online anzeigen
Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage können diese dem Gesundheitsamt nach §§ 11 , 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) online anzeigen.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Fristen
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Team Trinkwasser
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