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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Abschleppen von Kraftfahrzeugen

Grundsätzlich ist die  Verkehrsüberwachung der Stadt Stuttgart für die Durchführung von Abschleppmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet zuständig.

Im Gegensatz zum privat beauftragten Abschleppen erfolgt Abschleppen durch die Polizeibehörde immer nur dann, wenn Sie Ihr Auto im öffentlichen Verkehrsraum falsch geparkt haben.

Hinweis: Wenn Ihre Privatfläche behindert wird, müssen Sie selbst mittels einer Abtretungserklärung gegenüber einem Abschleppunternehmen, eine Abschleppung beauftragen.

Ob Sie einen Strafzettel erhalten oder abgeschleppt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Abgeschleppt wird in der Regel bei schwerwiegenden Parkverstößen. 

Welches sind schwerwiegende Parkverstöße?

Vor allem das Parken
  • auf Rettungswegen/ in Feuerwehrzufahrten,
  • vor Kreuzungen/ Einmündungen,
  • auf Sperrflächen
  • auf Geh- und Radwegen,
  • direkt vor Fußgängerüberwegen,
  • bei angeordneten Halteverboten,
  • an engen/ unübersichtlichen Straßenstellen
  • auf Behindertenparkplätzen oder
  • an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

behindert andere Verkehrsteilnehmer oder führt zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Informationen zum Thema falsches Parken finden Sie hier:  Das sind die zehn größten Parksünden (Öffnet in einem neuen Tab)

Polizeiliches Abschleppen: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Je nach Wochentag und Uhrzeit verlangen die Abschleppdienste dafür mehr als 150 Euro. Zudem kommen Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des gesamten Abschleppvorganges und die Kosten des Bußgeldverfahrens auf Sie zu, mit dem der Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften geahndet wird. In der Summe kommen so schnell Beträge über 380 Euro zusammen. Sind Sie bereits auf dem Rückweg zu Ihrem falsch geparkten Auto und können polizeiliches Abschleppen noch verhindern, müssen Sie dennoch die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppdienstes tragen.

Wo melde ich mich, wenn mein Fahrzeug abgeschleppt wurde?

Wenn ein Fahrzeug nicht mehr dort steht, wo es zuvor geparkt wurde, könnte es abgeschleppt worden sein.

Um diese Frage zu klären, wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0711-8990-0 an die Polizei. Dort erfahren Sie auch, wo sich das Fahrzeug befindet und abgeholt werden kann.

Erreichbarkeit

Die Leitzentrale für Abschleppmaßnahmen der Verkehrsüberwachung Stuttgart ist von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr unter der Rufnummer 0711-216-32150 erreichbar.

Amt für öffentliche Ordnung

Abschleppwesen

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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