Die Bauleitplanung
Die Bauleitplanung befasst sich mit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Ablauf und Inhalt der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Bauleitplanung erfolgt in der Regel in zwei Stufen:
- Erste Stufe ist der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan). Er stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet dar, hat aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern noch keine Rechtsverbindlichkeit.
- In der zweiten Stufe werden die Planungsabsichten erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist sozusagen ein Gesetz auf Gemeindeebene. Dadurch gelten für alle Bürger, die innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes ein Bauvorhaben erstellen wollen, dieselben Vorschriften.
In manchen Fällen wird als Zwischenstufe vor der Ausarbeitung des Bebauungsplans ein informeller Rahmenplan aufgestellt. Manchmal ersetzt dieser einen Bebauungsplan, oft erfasst er auch einen größeren Teil des Stadtgebietes.