Seit 2023 haben nun viel mehr Menschen
die Möglichkeit Wohn-Geld zu bekommen.
Und seit dem Jahr 2023 gibt es mehr Wohn-Geld.
Haben Sie Fragen zum neuen „Wohn-Geld Plus“?
Hier finden Sie häufige Fragen zum Wohn-Geld Plus
und die Antworten dazu.
Und hier finden Sie auch den Link zum Antrag (Öffnet in einem neuen Tab).
Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite sind nur für Wohnraum
in der Stadt Stuttgart gültig.
Ich muss viel Geld für Heiz-Kosten nachzahlen.
Aber ich habe das Geld dafür nicht.
Darum soll jetzt mir meine Wohnung gekündigt werden.
Was kann ich tun?
Beim Wohn-Geld Plus gibt es eine Pauschale für Heiz-Kosten.
Aber Ihre Heiz-Kosten sind vielleicht höher als die Pauschale.
Oder Ihre Heiz-Kosten-Nachzahlung ist höher.
Das kann beim Wohn-Geld und auch beim Wohn-Geld Plus nicht berücksichtigt werden.
Sie können vielleicht bei diesen Stellen
Hilfe für die Heiz-Kosten-Nachzahlung bekommen:
Sind Sie zwischen 15 Jahren und 65 Jahren und erwerbsfähig?
Dann können Sie vielleicht Hilfe vom Jobcenter bekommen.
Hier finden Sie mehr Informationen:
Geld-Leistungen vom Jobcenter
Verdienen Sie selbst Geld?
Dann wird Ihr Einkommen auf die Nachzahlung für Heiz-Kosten angerechnet.
Sie können dann vielleicht den Rest für die Heiz-Kosten bekommen.
Sie sind über 65 Jahre alt oder erwerbsunfähig?
Dann können Sie vielleicht Hilfe vom Sozial-Amt bekommen.
Hier finden Sie mehr Informationen:
Soziale Leistungen in Stuttgart
Verdienen Sie selbst Geld?
Dann wird Ihr Einkommen auf die Nachzahlung für Heiz-Kosten angerechnet.
Sie können dann vielleicht den Rest für die Heiz-Kosten bekommen.
Hier finden Sie mehr Informationen:
Geld-Leistungen vom Jobcenter
Verdienen Sie selbst Geld?
Dann wird Ihr Einkommen auf die Nachzahlung für Heiz-Kosten angerechnet.
Sie können dann vielleicht den Rest für die Heiz-Kosten bekommen.
Sie sind über 65 Jahre alt oder erwerbsunfähig?
Dann können Sie vielleicht Hilfe vom Sozial-Amt bekommen.
Hier finden Sie mehr Informationen:
Soziale Leistungen in Stuttgart
Verdienen Sie selbst Geld?
Dann wird Ihr Einkommen auf die Nachzahlung für Heiz-Kosten angerechnet.
Sie können dann vielleicht den Rest für die Heiz-Kosten bekommen.
Was ist der Unterschied zwischen Wohn-Geld und Wohn-Geld Plus?
Die Gesetze zum Wohn-Geld haben sich geändert.
Seit 2023 haben nun viel mehr Menschen
die Möglichkeit Wohn-Geld zu bekommen.
Und seit dem Jahr 2023 gibt es mehr Wohn-Geld.
Beim Wohn-Geld Plus bekommen Sie auch
eine Pauschale für die Heiz-Kosten.
Das bedeutet:
Sie bekommen einen festen Betrag Geld für Ihre Heiz-Kosten.
Der Betrag ist aber vielleicht nicht so hoch
wie Ihre tatsächlichen Heiz-Kosten.
Ich bekomme schon Wohn-Geld.
Im Jahr 2022 sind die Heiz-Kosten gestiegen.
Wird das auch berücksichtigt?
Haben Sie in den Monaten September 2022 bis Dezember 2022
mindestens einen Monat Wohn-Geld bekommen?
Dann bekommen Sie einen einmaligen Zuschuss zu den Heiz-Kosten.
Sie bekommen so viel Geld als Zuschuss:
- Haushalt mit nur einer Person: 415 Euro
- Haushalt mit 2 Personen: 540 Euro
- für jede weitere Person gibt es zusätzlich 100 Euro
Ich bekomme schon Wohn-Geld bis in das Jahr 2023.
Muss ich etwas für das Wohn-Geld Plus machen?
Sie bekommen schon Wohn-Geld
und die Bewilligung geht bis in das Jahr 2023?
Dann bekommen Sie automatisch ab Januar 2023 das Wohn-Geld Plus.
Sie müssen nichts machen.
Sie bekommen einen neuen Bescheid.
In dem Bescheid steht wie viel Geld Sie nun als Wohn-Geld bekommen.
Dann bekommen Sie die höhere Summe als Nachzahlung.
Wie kann ich selbst prüfen:
Sie wollen Wohn-Geld beantragen.
Sie wissen aber nicht:
Kann ich überhaupt Wohn-Geld bekommen?
Und wie viel Wohn-Geld kann ich bekommen?
Dafür sind diese Punkte wichtig:
- Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
- Wie hoch ist das Einkommen von allen Personen in Ihrem Haushalt?
- Wie hoch ist die Miete?
Diese Punkte entscheiden darüber:
Bekommen Sie Wohn-Geld?
Und wie viel Wohn-Geld bekommen Sie?
Das Einkommen von allen Personen im Haushalt darf nicht höher sein als ein bestimmter Wert.
Und die Miete darf nicht höher sein als ein bestimmter Wert.
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine PDF-Datei.
In der Datei ist eine Liste.
Die Liste zeigt:
So hoch darf das Einkommen höchstens sein.
Und so hoch darf die Miete höchstens sein.
Es gibt diese Werte für die verschiedenen Anzahlen
von Personen im Haushalt.
Es gibt einen Link mit Beispielen für das Jahr 2023:
Beispiele Einkommens-Grenzen Stuttgart 2023 (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie können auch unseren Wohn-Geld-Rechner benutzen.
Sie müssen zum Beispiel diese Sachen eintragen:
- Wie hoch ist Ihre Kalt-Miete im Monat?
- Wie viele Personen wohnen in bei Ihnen?
- Wie viele Personen in Ihrem Haushalt haben kein Recht auf Wohn-Geld?
- Wie hoch ist das Einkommen von den Personen?
Am Ende von jeder Zeile ist ein Kästchen mit einem Fragezeichen.
Klicken Sie auf das Fragezeichen.
Dann bekommen Sie eine Erklärung:
Das müssen Sie in dieser Zeile eintragen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Unterlagen
und Voraussetzungen für Wohn-Geld:
Wohn-Geld in Leichter Sprache (Öffnet in einem neuen Tab)
Wann soll ich das neue Wohn-Geld Plus beantragen?
Sie bekommen noch kein Wohn-Geld?
Dann können Sie den Antrag für das Wohn-Geld Plus
seit dem 1. Januar 2023 machen.
Sie können das Wohn-Geld frühestens ab dem Monat bekommen,
in dem Sie den Antrag abgeben.
Wie kann ich Wohn-Geld beantragen?
Für den Antrag müssen Sie mehrere Unterlagen und Nachweise
abgeben.
Sie können den Antrag mit einer E-Mail
an diese E-Mail-Adresse schicken:
wohngeldstuttgartde
Sie können den Antrag mit der Post schicken.
Auf dieser Seite finden Sie eine Liste mit den Wohn-Geld-Stellen
für die verschiedenen Stadt-Bezirke: Wohngeld
Sie können das Wohn-Geld auch über das Internet beantragen.
Dafür geben Sie Ihre Daten bei dem Service-Portal
vom Land Baden-Württemberg ein.
Die Adresse vom Service-Portal ist: www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Dafür brauchen Sie ein Service-Konto bei dem (Öffnet in einem neuen Tab)Service-Portal.
Das Service-Konto ist kostenlos.
Mit dem Service-Konto Baden-Württemberg können Sie
den Antrag über das Internet machen.
Sie können uns auch erst einen Brief schicken.
Sie müssen dann Ihren Namen und Vornamen aufschreiben.
Und Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse.
Die Unterlagen können Sie dann nachreichen.
Wir empfehlen Ihnen aber:
Schicken Sie uns immer gleich das richtige Antrags-Formular.
Auch wenn Sie noch nicht alle Unterlagen mitschicken können.
Wo bekomme ich die Antrags-Formulare?
Alle Vorlagen für den Antrag bekommen Sie hier:
Ich möchte den Antrag per E-Mail machen.
Was muss ich beachten?
Auf einigen Seiten vom Antrag müssen Sie unterschreiben.
Sie müssen die Unterschrift selbst schreiben.
Dann können Sie die Seiten einscannen und als E-Mail schicken.
Hinweis:
Häufig ist es so:
Eine E-Mail darf nur eine bestimmte Größe haben.
Oft darf die E-Mail nicht größer als 10 Mega-Byte sein.
Darum dürfen Fotos und eingescannte Seiten nicht zu groß sein.
Sind Ihre Anhänge wie ein Foto vom Antrag zu groß?
Dann müssen Sie uns die Anhänge in mehreren E-Mails schicken.
Schicken Sie den Antrag an diese E-Mail-Adresse:
wohngeldstuttgartde
Wir können nur Dateien aus dem Anhang öffnen.
Sie schicken uns einen Link,
um die Dateien herunterzuladen?
Das dürfen wir wegen der Computer-Sicherheit nicht machen.
Wann bekomme ich eine Antwort auf meinen Antrag?
Durch die neuen Gesetze können nun
viel mehr Menschen Wohn-Geld bekommen.
Das bedeutet auch:
Wir müssen sehr viele Anträge bearbeiten.
Darum kann es aktuell länger dauern
bis Sie eine Antwort von uns bekommen.
Wichtig ist:
Sie bekommen das Wohn-Geld immer ab dem Monat,
in dem Sie den Antrag abgeben haben.
Sie bekommen den Bescheid erst später?
Dann bekommen Sie eine Nachzahlung.
Wohngeld-Stellen in Stuttgart
- Wohngeldstelle Mitte/Nord
- Wohngeldstelle Ost
- Wohngeldstelle Süd
- Wohngeldstelle West
- Soziale Leistungen - Wohngeldstelle Bad Cannstatt
- Wohngeldstelle Botnang/Feuerbach
- Wohngeldstelle Möhringen
- Bürgerservice Soziale Leistungen Münster - Wohngeldstelle für Münster und Mühlhausen
- Bürgerservice Soziale Leistungen Untertürkheim
- Bürgerservice Soziale Leistungen - Wohngeldstelle Vaihingen
- Wohngeldstelle Weilimdorf
- Wohngeldstelle Zuffenhausen
Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig