Aufgaben der Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde berät zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht. Sie informiert zu Vollmachten sowie Betreuungs‐ und Patientenverfügungen. Außerdem beglaubigen die Mitarbeitenden Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. Ebenso unterstützt sie Bevollmächtigte, Angehörige und Zugehörige. Dabei arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit den Betreuungsgerichten, Betreuungsvereinen und Betreuungspersonen zusammen.
Eine weitere Aufgabe ist es, Menschen für die Übernahme einer rechtlichen Betreuung zu gewinnen, sie zu beraten und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Im rechtlichen Betreuungsverfahren unterstützt die Betreuungsbehörde die Betreuungsgerichte. Dabei wird ein Sozialbericht über die persönlichen Lebensumstände der betroffenen Person erstellt und gegebenenfalls eine Betreuungsperson vorgeschlagen.