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Landeshauptstadt Stuttgart

Soziales

Rechtliche Betreuung in Stuttgart

Für Erwachsene, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst bewältigen können und keine ausreichende Vorsorge getroffen haben, kann vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden.

Die Betreuungsbehörde berät zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht. Sie informiert zu Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Außerdem unterstützt sie Bevollmächtigte sowie Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer*innen wie Berufsbetreuer*innen, die eine rechtliche Betreuung führen.

Bei fehlender Vorsorge wird die rechtliche Betreuung unumgänglich

Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass Sie in Ihrer Handlungsfähigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt sind. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuenden oder Ihre selbstbestimmte Vorsorgevollmacht Sie wieder in den Mittelpunkt ihrer rechtlichen Regelungen führen.

Dabei ist es von Vorteil, für sich selbstbestimmt private Vorsorge zu treffen für den Fall, dass Sie nicht mehr für sich selbst handeln können. Sie können festlegen wer Sie später in welchem Umfang und in welcher Form durch eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder durch eine Patientenverfügung vertreten soll.

Wir beraten Sie gern telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im folgenden Flyer.

Das leistet die Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde nimmt umfassende Aufgaben wahr. Sie berät zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht und informiert zu Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Sie beglaubigt Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen und unterstützt Familienangehörige, ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte.

Im rechtlichen Betreuungsverfahren wird sie als Beteiligte gehört. Die Sicht des Betroffenen wird mit ihrer Stellungnahme berücksichtigt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuer*innen, die von der Betreuungsbehörde unterstützt, begleitet und fortgebildet werden. Durch öffentliche Veranstaltungen zum Betreuungsrecht wird wichtige Medienarbeit geleistet.

Rechtliche Betreuung im Ehrenamt

Wir suchen Ehrenamtliche, die sich gerne für andere einsetzen und eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen. Sie sollten Freude daran haben sich auf Neues einzulassen, zuverlässig sein und ihre Lebenserfahrung teilen wollen.

So bieten wir allen ehrenamtlichen Betreuer*innen neben der Einführung in das Betreuungsrecht persönliche Beratung und Begleitung, fachliche Unterstützung und Hilfestellung, regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch sowie Fortbildungsveranstaltungen.

Sie erhalten für Ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung von 425 Euro pro Jahr und Betreuung. Zudem sind Sie während Ihrer Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert.

Weitere Informationen finden Sie in den Downloads.

Amt für Soziales und Teilhabe

Betreuungsbehörde

Symbolbild Organisations-Kontakt

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