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Landeshauptstadt Stuttgart

Auto

Parken in Stuttgart

Das Parken im Stadtgebiet Stuttgart ist in verschiedene Gebührenzonen eingeteilt. Je nach Parkdauer und Parkort gelten unterschiedliche Tarife. Bezahlt wird die Gebühr an den Parkscheinautomaten mit Bargeld, Karte oder per App. Für Carsharing‐Fahrzeuge gelten gesonderte Regeln.

Wo, wie lange und für wie viel? Erfahren Sie auf dieser Seite mehr zum Parken in Stuttgart.

Park & Ride

Die Verkehrsdichte in Stuttgart ist enorm hoch – am entspanntesten kommt man deshalb mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Zentrum. Mehr als  200 Park & Ride-Anlagen (Öffnet in einem neuen Tab) gibt es in und um Stuttgart, die einen Anschluss an den Nahverkehr haben. So umfahren Sie den Stau und ersparen sich unnötigen Stress bei der Parkplatzsuche. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen  Park & Ride-Angebote der VVS (Öffnet in einem neuen Tab).

Der Koalitionsausschuss der grün-schwarzen Landesregierung hat zudem am 12. März 2019 beschlossen, dass Dieselfahrzeugen Euro-Norm 4 und schlechter Fahrten zu und von Park & Ride-Anlagen gewährt wird. Welche Ausnahme vom Verkehrsverbot für die folgenden Parkplätze beziehungsweise Park & Ride-Anlagen in der Umweltzone Stuttgart gelten, zeigt die Kartenansicht.

Verkehrsverbote: Ausnahmeregelungen für Diesel-Pkw der Euro-Norm 4 und schlechter in der Umweltzone Stuttgart

Die Tarifzonen

In Stuttgart gibt es rund 44.000 bewirtschaftete Stellplätze. Die Stadtbezirke Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Vaihingen, Untertürkheim, Zuffenhausen, Degerloch und Bad Cannstatt wurden im Rahmen des  Parkraummanagements gesondert eingeteilt. Wer einen Bewohnerparkausweis besitzt, kann damit in seinem Teilgebiet kostenfrei parken – auf Kurzzeitparkplätzen jedoch nur in einem begrenzten Zeitfenster.

Alle anderen Autofahrer richten sich in den 10 Bezirken nach den Tarifen für Langzeitparkplätze oder Kurzzeitparkplätze. In der Zone „City“ und im übrigen Stadtgebiet gelten andere Regelungen. Achten Sie zudem stets auf die Beschilderung vor Ort. Sollte einmal kein passendes Münzgeld zur Hand sein, kann auch ein höher Betrag gezahlt werden. Es erfolgt jedoch keine Rückvergütung.

Handyparken

Wer kein Kleingeld zur Hand hat, kann auch per App bezahlen. Dazu kooperiert die Stadt Stuttgart mit  smartparking (Öffnet in einem neuen Tab), einer Initiative zur digitalen Parkraumbewirtschaftung. Dort sind alle App-Anbieter für das Bezahlen von Parkgebühren vertreten, die auf dem deutschen Markt verfügbar sind:  EasyPark (Öffnet in einem neuen Tab),  mobilet (Öffnet in einem neuen Tab),  Paybyphone (Öffnet in einem neuen Tab),  Parkster (Öffnet in einem neuen Tab),  PARCO (Öffnet in einem neuen Tab),  Yellowbrick/flowbird (Öffnet in einem neuen Tab). Aus diesem Angebot können Autofahrerinnen und Autofahrer die Park-App auswählen, die ihnen hinsichtlich Funktionalität und Preismodell am meisten zusagt. Denn für den Komfort verlangen die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die städtische Parkgebühr.

Der Parkvorgang wird einfach über die App gestartet und die Parkzeit kann je nach Bedarf flexibel beendet oder verlängert werden. Die Kontrolle der digitalen Tickets erfolgt durch die Verkehrsüberwachung. Dabei wird das Kennzeichen des geparkten Fahrzeugs mit einem zentralen Online-System abgeglichen.

Hinweis: Auf den Parkscheinautomaten stehen die Informationen der Anbieter. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Apps nicht über den QR-Code, sondern direkt aus dem App-Store herunterzuladen. Bei Fragen zu Zuschlägen, technischen Problemen oder Buchungsstörungen steht der jeweilige App-Anbieter zur Verfügung.

Gebührenfreies Carsharing-Parken

Die Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge gilt seit Januar 2023 und  wurde bis Dezember 2026 verlängert. Davon profitieren alle Anbieter und Nutzer von stationsbasiertem oder so genannten free‐floating‐Carsharing, bei dem die Fahrzeuge an verschiedenen Standorten zurückgegeben werden können.  Die Gebührenbefreiung gilt für alle  Carsharing‐Fahrzeuge unabhängig von der Antriebsart.

Parkscheinautomat defekt?

Ist der Parkscheinautomat defekt, kann trotzdem geparkt werden. Bei Störung der Kartenzahlung muss mit Münzen bezahlt werden. Ist auch keine Münzzahlung möglich, bitte Parkscheibe einlegen und Höchstparkdauer beachten. Es besteht keine Pflicht zur Zahlung per App. Defekte Automaten können jederzeit telefonisch gemeldet werden.

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Bildnachweise

  • Max Kovalenko
  • Stadt Stuttgart
  • Leif Piechowski/LHS