Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 01. April 2023
Stand 23. März 2023
1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 01. April 2023 und regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch KUBI-S Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, und den Karteninhaber*innen des "Kulturpass Stuttgart". Mit dem Erhalt des Kulturpasses gelten die Bedingungen als vereinbart.
Durch die Nutzung der Kulturpass-Karte erklärt sich die*der Karteninhaber*in damit einverstanden, dass diese AGB für sie/ihn verbindlich sind. Das bedeutet, dass alle Personen, die den "Kulturpass Stuttgart" erhalten und nutzen möchten, sich an die Bestimmungen dieser Bedingungen halten müssen.
1.2 Der Verkauf von Eintrittskarten für Kulturorte oder Tickets für Veranstaltungen ist ein gesondertes Vertragsverhältnis der Karteninhaber*innen mit den Betreiber*innen der jeweiligen Akzeptanzstelle. Mit dem Begriff „Akzeptanzstelle“ sind Einrichtungen/ Kulturanbietende gemeint, die den „Kulturpass Stuttgart“ als Zahlungsmittel akzeptieren. Das bedeutet, der „Kulturpass Stuttgart“ berechtigt nicht automatisch zum Betreten der Akzeptanzstelle. Es gelten die AGB und das Hausrecht des jeweiligen Ortes.
2 Zweck des „Kulturpass Stuttgart“
2.1 Der „Kulturpass Stuttgart“ ist eine Guthabenkarte. Diese Karte wird den Berechtigten (siehe 3.1) von KUBI-S, beziehungsweise von einem von KUBI-S beauftragten externen Dienstleister, per Post zugeschickt.
2.2 Das Guthaben beträgt: EINHUNDERT (100) Euro.
2.3 Mit dem Guthaben können von den Karteninhaber*innen Tickets/Eintrittskarten/ Sachmittel (z. B. Bücher) bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen erworben werden.
2.4 Eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Akzeptanzstellen ist auf der Website www.stuttgart.de/kulturpass jederzeit einsehbar. KUBI-S behält sich das Recht vor, kurzfristige Änderungen bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen vorzunehmen.
2.5 Eine Auszahlung des Guthabens oder von Restguthaben in bar oder anderer Form (z. B. Überweisung) ist nicht möglich.
3 Berechtigung, um den „Kulturpass Stuttgart“ zu erhalten und zu nutzen
3.1 Berechtigt zum Erhalt eines „Kulturpass Stuttgart“ ist jede natürliche Person, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:
- die Person muss während des Aktionszeitraums (01.01.2023 bis 31.12.2023) 16 Jahre alt werden, also im Jahr 2007 geboren sein und
- die Person muss während des Aktionszeitraums (01.01.2023 bis 31.12.2023) in Stuttgart gemeldet sein.
3.2 Der „Kulturpass Stuttgart“ ist für alle berechtigten Personen kostenfrei.
3.3 Der „Kulturpass Stuttgart“ wird per Post an die berechtigten Personen verschickt.
Nach Erhalt der Guthabenkarte kann diese direkt genutzt und das Guthaben bei ausgewählten Akzeptanzstellen eingelöst werden.
3.3.1 Personen, die im Jahr 2007 geboren wurden, jedoch keinen „Kulturpass Stuttgart“ per Post erhalten haben, da sie erst im Laufe des Aktionszeitraums ihren Wohnsitz in Stuttgart angemeldet haben, haben die Möglichkeit, sich per E-Mail unter kulturpassstuttgartde zu melden und einen „Kulturpass Stuttgart“ zu beantragen. Dazu werden Name, Geburtsdatum und Adresse der berechtigten Person benötigt. Die*der Besteller*in ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich.
3.4 Während des Aktionszeitraums können die Karteninhaber*innen ihr Guthaben und ihre bisherigen Ausgaben online abrufen. Dafür loggen sie sich mit ihrer Kartennummer und ihrem Geburtsdatum unter kulturpass.syrcon.com (Öffnet in einem neuen Tab) ein.
4 Gültigkeit, Gültigkeitsdauer und Ende der Gültigkeit
4.1 Das Angebot des „Kulturpass Stuttgart“ ist personenbezogen und nicht übertragbar. Das heißt, nur die Person, deren Name auf der Guthabenkarte steht, kann sie nutzen. Die Guthabenkarte ist bei Nutzung (Kauf und Einlass) stets vorzulegen.
Bei Verlust des Kulturpasses ist die*der Karteninhaber*in verpflichtet, KUBI-S unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter kulturpassstuttgartde zu informieren. KUBI-S lässt dann die Karte so schnell wie möglich sperren, um zu verhindern, dass mit diesem Kulturpass eine oder mehrere Transaktionen durchgeführt werden können. Das Restguthaben wird mithilfe des technischen Dienstleisters ermittelt. Dieses wird auf eine Ersatzkarte übertragen, die die*der Kulturpassinhaber*in per Post erhält. Eine Ersatzkarte kann einmalig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
4.2 Die Gültigkeit des „Kulturpass Stuttgart“ ist zunächst befristet bis 31.12.2023, beginnend ab 01.04.2023 für alle, die zwischen 1. Januar und 30. Juni 2023 Geburtstag haben und 16 Jahre alt werden, und ab 01.07.2023 für alle, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2023 Geburtstag haben und 16 Jahre alt werden.
4.3 Während der Gültigkeitsdauer können die Karteninhaber*innen den „Kulturpass Stuttgart“ verwenden, um Tickets/Eintrittskarten in den teilnehmenden Kulturorten oder Sachmittel in den weiteren Akzeptanzstellen zu erwerben.
4.4 Der „Kulturpass Stuttgart“ verliert seine Gültigkeit:
- Sobald die Karteninhaber*innen ihr Guthaben vollständig aufbrauchen,
- mit Ablauf des 31.12.2023 (ungenutztes Guthaben verfällt zu diesem Zeitpunkt) oder
- im Falle eines Verstoßes gegen die AGB.
4.5 Die Nutzungsdauer verlängert sich auf insgesamt zwei Jahre nach Erhalt der Karte, wenn der „Kulturpass Stuttgart“ als Angebot der Stadt Stuttgart über das Jahr 2023 hinaus fortgeführt wird. Im Falle der Verlängerung wird darüber schriftlich auf der Website www.stuttgart.de/kulturpass (Öffnet in einem neuen Tab) informiert.
Die Entscheidung über die Verlängerung trifft der Gemeinderat voraussichtlich am 15.12.2023. Das bis dahin ungenutzte Guthaben verfällt in diesem Fall nicht und kann über den 31.12.2023 hinaus weiter eingelöst werden, da sich somit der Nutzungszeitraum verlängert. Die Karte wird nicht erneut aufgeladen.
4.6. Die Bezahlung der Leistungen, z. B. von Tickets oder Sachmitteln, erfolgt gegen Vorlage der personalisierten Kulturpass-Guthabenkarte mit zugewiesener Karten-nummer und mit einem Lichtbildausweis. Die Angaben der Karteninhaber*innen zu ihrer Identität müssen mit den Informationen im gültigen Ausweisdokument (s. 4.7) übereinstimmen. Der Abgleich wird vom Kassenpersonal der jeweiligen Akzeptanzstellen durchgeführt.
4.7 Als Ausweisdokument werden abschließend anerkannt:
- Schüler*innenausweis,
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- Daueraufenthaltskarte.
Andere Ausweisdokumente können nicht berücksichtigt werden.
5 Verwendung des „Kulturpass Stuttgart“ bei den Akzeptanzstellen
5.1 Mit der Guthabenkarte können die Karteninhaber*innen innerhalb des Gültigkeitszeitraums Eintrittskarten an Ticketschaltern sowie an Abend- und Vorverkaufskassen der teilnehmenden Akzeptanzstellen und Sachmittel bei den aufgeführten Akzeptanzstellen kaufen. Die Einlösung kann nur vor Ort erfolgen. Eine Einlösung in Online-Shops ist nicht möglich.
5.2 Es ist nicht möglich, mit dem „Kulturpass Stuttgart“ Tickets für andere, z. B. für Begleitpersonen, mitzukaufen und diese einzuladen.
5.3 Mit jedem Ticketkauf vermindert sich das auf der Karte gespeicherte Guthaben um den für das Ticket gezahlten Betrag. Restbeträge können bei weiteren Käufen genutzt werden bis der gesamte Gutscheinwert vollständig aufgebraucht wurde. Eine Zuzahlung ist möglich, wenn das Guthaben auf der Kulturpass-Karte nicht mehr ausreicht.
5.4 Nicht alle Produkte/Angebote der jeweiligen Akzeptanzstellen sind mit dem Kulturpass einlösbar. Die jeweiligen Informationen sind auf der Homepage www.stuttgart.de/kulturpass aufgeführt und können bei den jeweiligen Akzeptanzstellen abgefragt werden. Das Guthaben gilt grundsätzlich nicht für den Erwerb von Speisen, Getränken, Gutscheinen oder Merchandise-Produkten.
5.5 Sachmittel, die mit dem „Kulturpass Stuttgart“ bezahlt wurden, können entsprechend der Umtausch-/Rückgaberichtlinien der Akzeptanzstelle zurückgegeben oder storniert werden. Dazu muss der Kulturpass vorgelegt werden.
Wenn es vor Ort eine direkte Stornierung gibt, so ist es möglich, dass das Guthaben sofort zurückfließt. Wenn es nach den Geschäftsbedingungen der einzelnen Akzeptanzstellen möglich ist, kann ein Umtausch erfolgen. Eine spätere Rückzahlung des Guthabens auf die Karte und eine Barauszahlung des Wertes der Buchung an die*den Inhaber*in des „Kulturpass Stuttgart“ ist generell, auch im Falle einer Rückerstattung/-abwicklung oder Stornierung, nicht möglich.
6 Beschränkungen beim Kauf und der Weitergabe von Tickets
6.1 Die Karteninhaber*innen verpflichten sich, den „Kulturpass Stuttgart“ sowie die mit dem Guthaben erworbenen Angebote ausschließlich zum privaten Gebrauch und für persönliche Zwecke zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt, den „Kulturpass Stuttgart“ oder damit erworbene Tickets weiterzugeben, zu verkaufen sowie den „Kulturpass Stuttgart“ im Namen einer*eines Dritten zu nutzen oder damit Tickets zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit für die*den Dritten Gewinn zu erzielen.
6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen die die AGB und insbesondere die Ziffer 6 kann die Karte gesperrt werden und verliert damit ihre Gültigkeit. Das restliche Guthaben verfällt damit. Die*der Nutzer*in des „Kulturpass Stuttgart“ verpflichtet sich, nur Karten im Rahmen des geltenden Jugendschutzrechtes zu erwerben.
7 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
7.1 Die Karteninhaber*innen verpflichten sich, den „Kulturpass Stuttgart“ mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um ihn vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Das Risiko eines Verlustes oder Diebstahls und anschließendem Missbrauch der Karte tragen die Kartennutzer*innen. Für bis zur vollzogenen Sperrung der Karte eingetretene Verluste an Guthaben auf der Kulturpass-Karte erfolgt kein Ersatz.
7.2 Wenn die Karteninhaber*innen vermuten, dass Dritte ihre Zugangsdaten haben oder ein Missbrauch des „Kulturpass Stuttgart“ vorliegt, sind sie verpflichtet, KUBI-S unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter kulturpassstuttgartde zu informieren.
7.3 Stellen die Karteninhaber*innen den Verlust oder Diebstahl ihrer Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte oder der Kartendaten fest, haben sie dies ebenfalls unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an kulturpassstuttgartde anzuzeigen. Dabei müssen die Karteninhaber*innen die Kartennummer und ihren Namen angeben.
8 Haftung
8.1 Die Karteninhaber*innen haften für die von Ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung kommt insbesondere in Betracht in Fällen der missbräuchlichen Nutzung, der unerlaubten Weitergabe, Veräußerung oder einer sonstigen Verletzung von Pflichten aus den AGB.
8.2 Eine Haftung von KUBI-S für einen beim Erwerb eines Tickets oder dem Besuch der Akzeptanzstelle erlittenen Schaden des Nutzers kommt regelmäßig nicht in Betracht, da KUBI-S weder Veranstalter, noch Verkäufer oder Vertragspartner der Karteninhaber*innen für deren Besuch der Akzeptanzstelle ist. KUBI-S haftet nicht für ausgefallene, verschobene, abgebrochene etc. Veranstaltungen oder wenn Kulturpass-Inhaber*innen der Zutritt zu Veranstaltungen oder die Teilnahme an Angeboten nicht gewährt wird. Etwaige Ansprüche sind gegenüber den jeweiligen Akzeptanzstellen bzw. den Veranstalter*innen oder Veranstaltungsorten geltend zu machen. KUBI-S ist nicht Vertragspartner für den Besuch der Veranstaltung/Kauf des Sachmittels oder Teilnahme an einem Angebot.
8.3 KUBI-S haftet nicht für Leistungen des „Kulturpass Stuttgart“, die ganz oder überwiegend durch Dritte erbracht werden. Ansprüche bei nachweislich grober Fahrlässigkeit von KUBI-S oder der in ihrem Auftrag handelnden Erfüllungsgehilfen sind KUBI-S entsprechend der gesetzlichen Fristen schriftlich anzuzeigen. Danach besteht kein Anspruch auf Schadensregulierung.
9 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Karteninhaber*innen des „Kulturpass Stuttgart“ werden von KUBI-S wie in der Datenschutzerklärung beschrieben verarbeitet.
10 Anwendbares Recht
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Aufgrund des Sitzes von KUBI-S ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand.
10.3 Sollten in diesen AGBs eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt.
10.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. April 2023 in dieser Fassung vom 22. März 2023 in Kraft. Abweichende Regelungen werden nicht akzeptiert. Änderungen dieser AGB sind jederzeit möglich. Der aktuelle Stand ist jeweils unter www.stuttgart.de/kulturpass (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.
Mit freundlicher Unterstützung von Kulturprojekte Berlin (JUGENDKULTURKARTE)
Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung gibt Auskunft darüber, wie KUBI-S Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, Eberhardstraße 61 a, 70173 Stuttgart (nachfolgend als „KUBI-S“ oder „wir“ bezeichnet) mit personenbezogenen Daten im Rahmen des „Kulturpass Stuttgart“ umgeht. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. der eigene Name, das Geburtsdatum, die Adresse.
Hiermit kommen wir unseren Informationspflichten gemäß der EU‐Datenschutz‐Grundverordnung (DSGVO) nach.
Wir sind außerdem erreichbar unter der E-Mailadresse kubi-sstuttgartde oder unter der Telefonnummer 0711 21680434.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO
Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
1. Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitung im Rahmen des „Kulturpass Stuttgart“
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt.
Im Folgenden geben wir Ihnen Informationen über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten, wenn der „Kulturpass Stuttgart“ genutzt wird.
2. Verarbeitungen in Zusammenhang mit dem „Kulturpass Stuttgart“ –
Zweckbindung, Zweck und Erforderlichkeit
2.1 Verarbeitungen von Daten, Empfänger der Daten und Weitergabe an Dritte
Im Jahr 2023 erhalten alle in Stuttgart gemeldeten Jugendlichen anlässlich ihres 16. Geburtstags den „Kulturpass Stuttgart“. Weitere Informationen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten.
Damit die berechtigten Jugendlichen den „Kulturpass Stuttgart“ zugestellt bekommen, verarbeiten wir folgende ihrer Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Passwort für persönlichen Login (in Form des jeweiligen Geburtsdatums). Das Geburtsdatum ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Jugendlichen berechtigt sind, den „Kulturpass Stuttgart“ zu erhalten. Für den Versand der Guthabenkarte ist die Adresse nötig. Diese Daten bezieht KUBI-S vom Einwohnermeldeamt. Für den Leistungszeitraum des „Kulturpass Stuttgart“ werden die personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert, soweit dies zur Erbringung von Leistungen des „Kulturpass Stuttgart“ erforderlich ist. Diese Daten werden nur für den angegebenen Zweck verwendet.
Intern werden die Daten von den Beschäftigten verarbeitet, die für das jeweilige, betreffende Anliegen zuständig sind. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur im Rahmen der durch Partnerunternehmen zu erbringenden Leistungen.
2.2 Datenverarbeitung auf der Internetseite kulturpass.syrcon.com
Die Karteninhaber*innen haben jederzeit die Möglichkeit, sich auf der Internetseite kulturpass.syrcon.com einzuloggen, um den Stand des eigenen Guthabens einzusehen und einen Überblick über die Käufe zu haben. Ihr Konto wird durch Eingabe eines Passwortes geschützt, das sie mit Erhalt des „Kulturpass Stuttgart“ bekommen.
In dem individuellen Konto wird dokumentiert, wie das Kulturpass-Guthaben genutzt wurde (z. B. für Käufe von Tickets oder Sachmitteln). Ort, an dem das Guthaben genutzt wurde, das Datum des Kaufs und die Höhe des ausgegebenen Betrags werden im Konto dargestellt.
Wir verarbeiten die Daten für die Dauer des Aktionszeitraums (1.4.2023 bis 31.12. 2023), sofern der „Kulturpass Stuttgart“ im Jahr 2024 nicht fortgesetzt wird. Die Daten werden nach dem Ende der Pilotprojektphase (31.12.2023) oder nach Ablauf der individuellen Kulturpass-Karten (nach maximal 2 Jahren) innerhalb eines Monats gelöscht.
Eine darüber hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten – auch durch den Dienstleister Syrcon GmbH – findet nicht statt.
2.3 Nutzung der Kulturpass-Karte vor Ort bei den Akzeptanzstellen
Der „Kulturpass Stuttgart“ kann an verschiedenen Orten in Stuttgart genutzt werden. Die Orte, z. B. Museen, Theater, Kinos, Buch- oder Schallplattengeschäfte, die den Kulturpass als Zahlungsmittel akzeptieren, nennen wir „Akzeptanzstellen“.
Bei den Akzeptanzstellen müssen die Inhaber*innen der Kulturpass-Karte den Ansprechpersonen vor Ort, dem Kassen- oder Servicepersonal, ihren Kulturpass mit ihrem Namen und dem QR-Code und ihr Ausweisdokument (mit Lichtbild) vorzeigen. Die Personen gleichen dann die Informationen ab, überprüfen die Identität und scannen den QR-Code. Anschließend können die Karten-Inhaber*innen mit dem Kulturpass bezahlen, solange ausreichend Guthaben zur Verfügung steht. Diese Daten, welcher Kauf getätigt wurde, sind für die Akzeptanzstellen nicht bestimmten Personen zuordenbar.
Beim Scannen des QR-Codes werden die Daten direkt an den Dienstleister übermittelt. Er registriert dabei den Ticketpreis, das Datum und den Kulturort. Der jeweils eingelöste Betrag wird vom Guthaben abgezogen. Die kontrollierende Person an der Akzeptanzstelle sieht den individuellen Namen, nimmt daraufhin einen Abgleich mit dem Ausweisdokument vor, das vorgezeigt wird. So kann festgestellt werden, dass der*die Jugendliche der*die rechtmäßige*r Inhaber*in der Kulturpass-Karte ist.
2.4 Analyse der Nutzungsdaten des „Kulturpass Stuttgart“
Damit wir den „Kulturpass Stuttgart“ und das Interesse an Kultur junger Menschen in Stuttgart im Rahmen der Pilotprojektphase besser überblicken und bewerten können, erstellen wir eine Statistik über die Nutzung von Angeboten des „Kulturpass Stuttgart“. Dafür analysieren wir die Nutzung des „Kulturpass Stuttgart“. Wir erstellen keine Profile einzelner Personen, sondern einen Überblick. Alle Daten für die Analyse sind anonymisiert.
2.5 Kontakt
Wenn Personen mit uns über ein Online-Formular auf www.stuttgart.de/kulturpass in Kontakt treten (z. B. über Telefon, E‐Mail oder ein Kontaktformular), speichern wir ihre Daten (ihre E-Mail-Adresse, ggf. ihren Namen und ihre Telefonnummer) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO, um Ihre Fragen zu beantworten sowie für den Fall, dass ein weiterer Austausch stattfinden sollte. Diese Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage vollständig bearbeitet und/oder beantwortet wurde.
2.6 Speicherdauer und Recht auf Löschung
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt.
Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald Personen eine etwaige Einwilligung widerrufen bzw. wenn die Daten für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine berechtigten Interessen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (s. auch 2.2). Das heißt, die Jugendlichen haben das Recht, von uns zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden.
2.7 Änderung der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei einer etwaigen Änderung der Rechtslage, des auf der Website angebotenen Dienstes sowie der Datenverarbeitung anzupassen. Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf Erklärungen zur Datenverarbeitung. Sofern eine Einwilligung betroffener Personen erforderlich ist oder Bestandteile der Datenschutzerklärung Regelungen des Vertragsverhältnisses enthalten, erfolgen die Änderungen nur mit Zustimmung der Betroffenen.