Der Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung und setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben in der Stadtgesellschaft teilnehmen kann. Auch informiert der Beirat über besondere Anliegen behinderter Menschen und formuliert diese Anliegen gegenüber politischer Gremien und der Öffentlichkeit. So etwa eine Verbesserung der Lebensverhältnisse und die Schaffung einer möglichst barrierefreien Umwelt. Ein weiteres wichtiges Thema für den Beirat ist, die Akzeptanz behinderter Menschen in der Gesellschaft zu stärken. Der Beirat für Menschen mit Behinderung begleitet die Umsetzung des Stuttgarter Fokus‐Aktionsplans UN‐BRK.
Zusammensetzung des Beirats
Der Beirat setzt sich aus 15 sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern mit unterschiedlicher Behinderungserfahrung, wie körperlicher Behinderung, Mobilitätseinschränkung, chronischer Erkrankung, Blindheit, Sehbehinderung, Hörbehinderung oder Taubblindheit zusammen.
Zu den beratenden Mitgliedern gehören neben elf Stadträtinnen und Stadträten aller Fraktionen, Jennifer Langer als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie eine erfahrene Person aus der Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
Amtszeit der Beiratsmitglieder
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und entspricht damit der Amtsperiode der Mitglieder des Gemeinderates. Mit der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats im Juli 2024 endet laut Geschäftsordnung des Beirats für Menschen mit Behinderung auch die Amtszeit der Sachkundigen Mitglieder im Beirat für Menschen mit Behinderung.