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Jugendamt

Vaterschaft- Anerkennung erklären und beurkunden lassen

Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden, die persönliche Zustimmung der Mutter ist notwendig. Sie können die Vaterschaft beim Standesamt, beim Jugendamt und bei allen Notaren anerkennen lassen.

Hinweis: Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge können beim Standesamt nicht beurkundet werden, dafür ist das Jugendamt zuständig. Wenn Sie die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.

Hinweis: Sie können die Vaterschaft schon vor der Geburt beurkunden lassen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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