Der Bürgerservice Bauen ist die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Bauen in Stuttgart. Künftige Häuslebauer und investitionswillige Unternehmer werden umfassend beraten, um ihr Projekt in Stuttgart realisieren zu können.
Wer bauen will, muss sich durch viele verschiedene Anträge und Vorschriften arbeiten. Der Bürgerservice Bauen hilft Ihnen dabei.
Zwei Beratungsstufen
Der Bürgerservice Bauen beim Baurechtsamt dient den Bürgerinnen und Bürgern als allgemeiner Ansprechpartner rund um das Thema Bauen. Die Mitarbeiter beraten Sie zu den verschiedenen Anliegen. Die Beratung erfolgt in zwei Stufen.
Beratungsstufe 1 (Bürgerservice Bauen)
Der Bürgerservice Bauen informiert Sie zu folgenden Themen:
Planungsrechtliche Bebaubarkeit eines Grundstücks. Die Beratung erfolgt anhand eines Datenblattes, das die wesentlichsten grundstücksbezogenen Regelungen beinhaltet. Dies sind zum Beispiel Bebauungsplaninformationen, Angaben zu Sanierungsgebieten, Denkmalschutz oder Natur‐ und Landschaftsschutz.
Welche Verfahren für ein Bauvorhaben allgemein einschlägig sind.
Allgemeine bauordnungsrechtliche Regelungen, wie zum Beispiel Abstände und Stellplätze.
Informationen zu grundstücksrelevanten Vorgängerverfahren anhand der Bauakte. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Akteneinsicht handelt. Ob die angefragte Bauakte verfügbar ist, erfragen Sie bitte mindestens zwei Arbeitstage vorher per E‐Mail.
Planeinsicht der Angrenzer im baurechtlichen Verfahren.
Beim Bürgerservice Bauen sind auch grundstücksbezogene Abfragen möglich. Sie können schriftlich oder Online (Öffnet in einem neuen Tab) beauftragt werden. Folgende Abfragen sind möglich:
Flurstücksbezogene Abfrage des Baulastenverzeichnisses. Die Abfragemöglichkeit gilt nur für belastete Grundstücke. Bei mehreren Parzellen müssen diese einzeln abgefragt werden. Liegt keine Baulast vor, wird ein Negativattest für die jeweils abgefragte Parzelle ausgestellt.
Auszüge aus dem Flächennutzungs‐ und Bebauungsplan (Maßstab 1:500, andere Maßstäbe sind nach Absprache gegen Aufpreis möglich).
Auszüge aus der digitalen Stadtkarte.
Gebäudestatiken.
Bestellungen über den Online‐Shop werden grundsätzlich online bezahlt und über eine Download‐Link zur Verfügung gestellt. Bei schriftlichen Bestellungen erfolgt die Lieferung bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB einschließlich Gebührenbescheid per Mail. Haben Sie keine Mailadresse angegeben oder überschreitet die Dateigröße 10 MB, erfolgt der Versand nur postalisch auf einem neuen Datenträger (USB‐Stick), der zum Selbstkostenpreis abgegeben wird.
Eigentümernamen müssen in der Grundbucheinsichtsstelle im Kundenzentrum des Stadtmessungsamts erfragt werden. Dafür muss das berechtigte Interesse eines Kunden dargelegt werden. Eigentümeradressen können jedoch nicht heraugegeben werden. Als Dienstleistung bietet das Stadtmessungsamt aber die Weiterleitung eines Schreibens mit dem Anliegen eines Kunden an die betroffenen Eigentümer an.
Beratungsstufe 2 (Bauabteilungen)
Sollten Sie nach der Beratung im Bürgerservice Bauen (Beratungsstufe 1) noch konkrete Fragen zu Ihrem Bauprojekt haben, können Sie sich an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Bauabteilungen wenden (Beratungsstufe 2). Die Beratung in Stufe 1 ist Voraussetzung für die Beratung in der Bauabteilung.
Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminwünsche können in den Geschäftszimmern der jeweiligen Bauabteilung telefonisch hinterlegt werden. Der Sachbearbeiter für Ihren Bezirk vereinbart dann individuell einen Termin.
Die Geschäftszimmer sind telefonisch Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr erreichbar. Freitags können Sie sich zwischen 9 und 12 Uhr melden. Weitere Informationen zu den Bauabteilungen finden Sie im Baurechtsamt.
Wie bekomme ich Beratung und Planeinsicht?
Auch Angrenzer, die im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung vom Baurechtsamt angeschrieben wurden, vereinbaren über den Online‐Terminservice einen Einsichtstermin im Bürgerservice Bauen. Online ist für Angrenzer die Planeinsicht jederzeit möglich, ein Link auf die Antragsunterlagen wird mit der schriftlichen Angrenzeranhörung mitgeteilt.
Die Beratungshotline im Bürgerservice Bauen 0711 216−60100 ist Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr geschaltet.
In den Bauabteilungen (Beratungstufe 2) können Sie Einzelfragen zu konkreten Bauvorhaben stellen. Zuvor müssen die Planungsrundlagen in Beratungsstufe 1 erhoben sein. Persönliche Beratungen in den Fachabteilungen finden nur statt, wenn Fragen nicht durch E‐Mail oder am Telefon geklärt werden können. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das für Ihr Bauvorhaben zuständige Geschäftszimmer.
Die Geschäftszimmer sind erreichbar von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Bauen auseinandersetzt, verliert schnell den Überblick in dem ganzen Prozedere. Deshalb haben wir Ihnen einige Tipps zusammengstellt, die Ihnen bei der Orientierung helfen. Einen guten Überblick zum Thema geben außerdem die häufigsten Fragen, die vom Baurechtsamt beantwortet werden.
Akteneinsicht für studentische Arbeiten
Eine Gebührenbefreiung für Studenten kennt das Gebührenrecht in Baden‐Württemberg nicht. Wir stellen Studierenden jedoch nicht datengeschützte Unterlagen für ein Objekt kostenfrei zur Verfügung, soweit der Zeitaufwand dafür eine Stunde nicht überschreitet. Einen darüberhinausgehenden Zeitaufwand wird in Rechnung gestellt.
Für studentische Projekte, die im Auftrag von Firmen erstellt beziehungsweise durchgeführt werden oder die einen firmenbezogenen Hintergrund haben, sind die jeweils entstandenen Gebühren vollständig zu entrichten.
Notwendige Kopien sind selbständig und auf eigene Rechnung anzufertigen. Hierzu stehen Kopierer im Bürgerservice Bauen zur Verfügung.
Datenschutz
Informationen aus Bauakten unterliegen besonderen Datenschutzanforderungen. Eine Akteneinsicht in die Bauakten ohne besondere Vollmacht des Grundstückseigentümers beschränkt sich deshalb allein auf die Gebäudeansichten. Alle weiteren Informationen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. Vollmacht des Eigentümers gegeben.
Bei Fragen zu den Grundstückseigentümern wenden Sie sich an die Grundbucheinsichtsstelle beim Stadtmessungsamt.
Handelt es sich um ein städtisches Grundstück, wenden Sie sich wegen der Vollmacht bitte an das Liegenschaftsamt.
Beratungen und Akteneinsichten sind nur nach Terminvereinbarung über den Online‐Terminservice (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Anfragen per Mail werden in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet.
Anfahrt
Anschrift
Schwabenzentrum B2 (Baurechtsamt / Amt für Soziales und Teilhabe) Eberhardstraße 33 70173 Stuttgart
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise an die Festnetztarife angepasst. Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.