Das Jugendamt kann den Kostenbeitrag ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung Ihnen nicht zuzumuten ist. Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Ganztageseinrichtungen in städtischer oder privater Trägerschaft.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
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