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Landeshauptstadt Stuttgart

Mobilität

Neue Fahrradstraße durch die Stadtbezirke Ost und Mitte geplant

Eine neue Fahrradstraße soll künftig durch die Stuttgarter Landhausstraße führen. Am Mittwoch, 25. September, hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen die Pläne im Bezirksbeirat Ost vorgestellt. Der Bezirksbeirat Mitte war dazu bereits Anfang Juli informiert worden.

Die neue Fahrradstraße soll künftig aus der Innenstadt über die Stadtbezirke Ost und Wangen nach Hedelfingen führen.

Mit der neuen Fahrradstraße will die Stadt Stuttgart das Netz der Hauptradrouten verbessern. Sie soll in der Landhausstraße zwischen der Schwarenbergstraße und der Werastraße entstehen. Die Strecke verläuft über knapp einen Kilometer entlang der Hauptradroute 2, welche die Innenstadt über die Stadtbezirke Ost und Wangen mit Hedelfingen verbindet.

Hintergrund ist der Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats im Februar 2019, die Landeshauptstadt fahrradfreundlicher zu gestalten. Die Einrichtung von Fahrradstraßen fördert den Radverkehr. Gehwege und Kreuzungen werden sicherer gestaltet. Auch Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen profitieren von der Umgestaltung der Landhausstraße. Zudem verläuft dort eine der Flanierrouten aus dem städtischen Fußverkehrskonzept. Die Querungen an der Wera-, Schubert- und Heinrich-Baumann-Straße werden daher für den Fußverkehr sicher und barrierefrei umgestaltet.

Eine umfangreiche Umgestaltung plant die Stadt an der Kreuzung Werastraße/ Landhausstraße. Ziele sind mehr Sicherheit und Barrierefreiheit. Die Aufenthaltsqualität soll durch neue Baumquartiere, Sitzmöglichkeiten und breitere Gehwege deutlich erhöht werden.

Nachdem die Entwürfe in den Bezirksbeiräten vorgestellt und beraten worden sind, vertieft die Stadt nun die weitere Planung. Eine Umsetzung erfolgt voraussichtlich mit dem Doppelhaushalt 2026/27.

Hintergrund

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, deren Fahrbahn ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten ist – es sei denn, durch Verkehrszeichen sind weitere Verkehrsteilnehmer ausdrücklich zugelassen (z.B. ‚Anlieger frei‘). Alle Fahrzeuge dürfen maximal Tempo 30 fahren. Radfahrende dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrerinnen und -fahrer daher die Geschwindigkeit verringern.

Der Zielbeschluss des Gemeinderats vom 21. Februar 2019 legt verbindlich fest, Stuttgart zu einer fahrradfreundlichen Stadt zu machen. Darin enthalten ist die Vorgabe, das Hauptradroutennetz bis 2030 fertigzustellen und den Anteil der Radfahrenden am Gesamtverkehr auf 25 Prozent zu erhöhen.

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