6/1 h - Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch - Kostenerstattungssatzung (KES)
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.