Ein Anspruch auf Altersrente ergibt sich aus dem Lebensalter und den zurückgelegten Versicherungszeiten sowie gegebenenfalls einem vorhandenen Schwerbehindertenausweis.
Folgende Altersrenten können beantragt werden:
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährige Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Regelaltersrente können Personen, die ab 1964 geboren sind, ab dem 67. Lebensjahr erhalten. Dafür müssen mindestens fünf Beitragsjahre erreicht sein. Zu diesen Beitragsjahren zählen vorrangig Beitragszeiten. Für Personen, die vor 1964 geboren sind, gibt es Übergangsvorschriften. Diese ermöglichen einen früheren Rentenbeginn.
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Personen erhalten, die mindestens das 63. Lebensjahr erreicht haben und 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben. Dazu zählen alle Versicherungszeiten. Die Altersrente für langjährig Versicherte wird in der Regel mit Abzügen, sogenannten Abschlägen, gezahlt.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Personen erhalten, die mindestens das 65. Lebensjahr erreicht haben und 45 Beitragsjahre zurückgelegt haben. Auch dazu zählen vorrangig Beitragszeiten. Es kann allerdings Ausnahmen geben. Für Personen, die vor 1964 geboren sind, gibt es Übergangsvorschriften. Diese ermöglichen einen früheren Rentenbeginn.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Personen, die ab 1964 geboren sind, ab dem 62. Lebensjahr erhalten, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre zurückgelegt wurden. In diesem Fall zählen alle Versicherungszeiten. Für Personen, die vor 1964 geboren sind, gibt es Übergangsvorschriften. Diese ermöglichen einen früheren Rentenbeginn. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann auch vorzeitig (spätestens 62. Lebensjahr) gewährt werden. Dann wird sie allerdings mit Abzügen, sogenannten Abschlägen, gezahlt. Spätestens ab dem 65. Lebensjahr wird sie abzugsfrei gezahlt.
Empfehlung
Bevor Sie Ihren Antrag auf Altersrente stellen, bietet sich ein Beratungsgespräch beim Versicherungsamt (Öffnet in einem neuen Tab) des Amts für Soziales und Teilhabe oder bei der Deutschen Rentenversicherung an. Dieses Beratungsgespräch ist auch bereits viele Jahre vor der Antragstellung sinnvoll, um beispielweise eine Kontenklärung (Öffnet in einem neuen Tab) durchzuführen.
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