Pflegebedürftige Personen aus Stuttgart, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt werden müssen, können einen Sozialhilfeantrag stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegeeinrichtung in oder außerhalb von Stuttgart liegt. Die vollstationäre Versorgung in einer Pfegeeinrichtung ist gesetzlich ab Pflegegrad 2 oder höher vorgesehen.
Leistungen des Amts für Soziales und Teilhabe sind gebührenfrei.
Merkblatt Heimaufnahme PDF-Datei 77,87 kB
Sozialhilfe für Seniorinnen und Senioren PDF-Datei 162,53 kB
Voraussetzungen
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Bearbeitungsdauer
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Bürgerservice Soziale Leistungen in Pflegeheimen
Bürgerservice Soziale Leistungen in Pflegeheimen - Wenn die Einrichtung noch nicht bekannt ist
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