Kleintiere
Einzelne Tierkörper von Kleintieren dürfen
- auf dem eigenen Grundstück - nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze - unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden,
- auf hierfür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden,
- an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder
- bei Kleintierkadaversammelstellen abgegeben werden.
In der Wartbergstraße befindet sich eine Kleintierkadaversammelstelle, die rund um die Uhr zugänglich ist.
Tierfriedhöfe gibt es in Stuttgart-Möhringen (Fasanenhof) und in Stuttgart-Heumaden.
Großtiere
Für die Abholung und Beseitigung von Großtieren bitte Kontakt mit dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken aufnehmen.
Gebühren
Rechtsgrundlage
Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Anschrift & Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Anfahrt
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.