Kleintiere
Einzelne Tierkörper von Kleintieren dürfen
- auf dem eigenen Grundstück – nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden,
- auf hierfür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden,
- an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder
- bei Kleintierkadaversammelstellen abgegeben werden.
In der Wartbergstraße befindet sich eine Kleintierkadaversammelstelle.
Tierfriedhöfe gibt es in Stuttgart‐Möhringen (Fasanenhof) und in Stuttgart‐Heumaden.
Großtiere
Für die Abholung und Beseitigung von Großtieren bitte Kontakt mit dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar‐Franken aufnehmen.
Gebühren
Rechtsgrundlage
Ihr Kontakt zu uns:
Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Kleintierkadaversammelstelle
Service‐Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.