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Verwaltung

Arbeitslosigkeit - arbeitssuchend melden

Ihr Arbeitsverhältnis endet bald, zum Beispiel weil Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.

Wenn Sie sich arbeitsuchend melden, besprechen wir danach mit Ihnen Ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Zur Beratung gehört auch, wie wir gemeinsam weiter vorgehen und was Sie selbst tun können.

Sie wissen, dass Ihre Beschäftigung bald endet. Zum Beispiel, weil Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft.

Ihr nächster Schritt: Melden Sie sich arbeitsuchend.

Online-Arbeitsuchendmeldung (Agentur für Arbeit)

Wenn Sie sich online arbeitsuchend melden, stehen Ihnen weitere Schritte zur Verfügung, die uns helfen, Sie besser zu unterstützen und zu beraten.
 
Im Schritt „Ihre Abschlüsse und Berufserfahrung“ können Sie Ihren Werdegang und Ihre wichtigsten beruflichen Stationen an uns übermitteln.
 
Sie können auch direkt online einen für Sie passenden Termin buchen, bei dem wir gemeinsam Ihre nächsten Schritte planen und besprechen.

Im Schritt „Beratungsgespräch vorbereiten“ teilen Sie uns mit, wie Sie sich Ihre zukünftige Arbeitsstelle vorstellen. So können wir frühzeitig nach passenden Stellenangeboten für Sie suchen und Ihnen bereits im ersten gemeinsamen Gespräch Möglichkeiten vorstellen.

Nutzen Sie den Online-Service und erledigen Sie diese Schritte bequem von zu Hause.

Online-Service

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise