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Landeshauptstadt Stuttgart

Elektromobilität

Förderprogramm E-Lastenrad

Damit die Beschaffung von E-Lastenrädern für Familien attraktiver wird, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart deren Neuanschaffung. So soll Stuttgarter Familien und Alleinerziehenden der Umstieg auf die umweltfreundlichen, leisen und platzsparenden Gefährte ermöglicht werden.

Wer in Stuttgart auf ein E-Lastenrad umsteigt, kann von der Stadt eine Förderung bekommen. (Symbolbild)

Förderprogramm wird bis 2025 fortgesetzt

Inhalt der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads. Die Höhe der Förderung liegt bei 600 Euro.

Zudem werden drei Jahre nach Auslieferung bzw. Übernahme des E-Lastenrades 500 Euro als Nachhaltigkeitsbonus ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren seit Übernahme des E-Lastenrades ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet wurde.

Die Förderrichtlinie besitzt auch eine soziale Komponente. Diese basiert auf der Annahme, dass Familien mit einer FamilienCard beziehungsweise einer Bonuscard+Kultur eine besondere finanzielle Förderung benötigen.

Die Bedingungen und der Ablauf einer Förderung für E-Lastenräder bei der Stadt Stuttgart im Überblick.

Details zur Förderung

Antragstellung

Online-Service

Nutzen Sie die Online-Anwendung, um Ihren Antrag auf Förderung eines E-Lastenrads zu stellen und um die Auszahlung der bewilligten Fördersumme nach Auslieferung des E-Lastenrades zu beantragen.

Nachhaltigkeitsbonus

Online-Service

Nutzen Sie die Online-Anwendung, um Ihren Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus zu beantragen.

Momentan ist die Online-Anwendung noch nicht möglich. Der Onlineantrag ist jedoch in Vorbereitung.

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