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Landeshauptstadt Stuttgart

Sozialamt

Fahrgutscheine für Schwerstgehbehinderte

Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt für schwerstgehbehinderte Einwohnerinnen und Einwohner Fahrgutscheine für Fahrten mit Taxen oder barrierefreien Spezialfahrzeugen als freiwillige Leistung.

Die Fahrgutscheine sollen Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (zum Beispiel Verwandte und Freunde zu besuchen, am kulturellen Leben unserer Stadt teilzunehmen oder Besorgungen zu machen) ermöglichen.

 Antrag auf Fahrgutscheine für Schwerstgehbehinderte PDF-Datei 213,45 kB


Information an alle Kund*innen und Fahrdienste

Bitte beachten Sie, dass die alten grünen Fahrgutscheine nur noch bis 31.08.2022 gültig sind. Ab dem 01.09.2022 können Fahrten nur noch mit den neuen orangefarbenen Fahrgutscheinen getätigt werden.


 

Fahrgutscheine für Schwerstgehbehinderte beantragen

Sie können die Fahrgutscheine für Schwerstgehbehinderte online beantragen.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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