Stadtrecht der Landeshauptstadt Stuttgart
Die Sammlung des Stuttgarter Stadtrechts ist eine Zusammenstellung der vom Gemeinderat beschlossenen Satzungen sowie von Richtlinien und anderen Vorschriften, die in Stuttgart gelten.
Für diese Rechtsvorschriften wird zunächst von der Verwaltung eine Gemeinderatsdrucksache erstellt, die dann dem zuständigen Fachausschuss und dem Gemeinderat zur Zustimmung bzw. Beschlussfassung vorgelegt wird.
Nach der Beschlussfassung wird die Rechtsvorschrift im Stadtrecht in der neuesten Fassung aufgenommen. Handelt es sich bei der Vorschrift um eine Satzung, wird diese zunächst im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Termin des Inkrafttretens veröffentlicht und erst dann im Stadtrecht aufgenommen.
Gliederung in 10 Ordnungsgruppen
Das Stadtrecht selbst ist in 10 Ordnungsgruppen gegliedert. Hinter diesen sind die Titel der Vorschriften hinterlegt und können dort direkt aufgerufen werden.
Änderungen
Damit Sie leichter Veränderungen im Stadtrecht nachvollziehen können, finden Sie in der nachfolgenden Rubrik eine Übersicht zu Vorschriften, die in letzter Zeit (Zeitraum 01.08. des Vorjahres bis 31.07. des laufenden Jahres) modifiziert wurden.
Darin enthalten sind
- geänderte Vorschriften (bisherige und neue Fassung der Vorschrift)
- neu aufgenommene Vorschriften, die es bisher im Stadtrecht nicht gab
- außer Kraft gesetzte Vorschriften, die nicht ersetzt oder geändert wurden


