Parkraum ist in vielen Stadtbezirken Stuttgarts knapp, Autos werden deshalb oft widerrechtlich oder auf Gehwegen und im Halteverbot abgestellt. Das gefährdet Fußgänger und versperrt anderen Autofahrern die Sicht. In den Stadtbezirken Mitte, West, Süd, Nord, Ost, Bad Cannstatt, Degerloch, Untertürkheim, Vaihingen und Zuffenhausen wurde bereits ein Parkraummanagement eingeführt.
Die Vorteile des Parkraummanagements
- Bewohner und Besucher sowie Gewerbetreibende und Kunden finden leichter einen Parkplatz.
- Das Falschparken wird reduziert und damit die Verkehrssicherheit verbessert.
- Es gibt weniger Parksuchverkehr.
- Die Wohn- und Aufenthaltsqualität wird verbessert.
Das Parkraummanagement funktioniert nach dem sogenannten Mischprinzip: Grundsätzlich sind die Parkplätze für alle da. Allerdings ist die Nutzung für Bewohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises gebührenfrei – auf Kurzzeitparkplätzen jedoch nur in einem begrenzten Zeitfenster. Gewerbetreibende können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Alle anderen müssen Parkgebühren bezahlen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Fragen rund ums Parken und Fragen rund um die Planung.
Wo gilt das Parkraummanagement?
In der interaktiven Karte können Sie nach Ihrem Bezirk oder Ihrer Straße suchen.
https://maps.stuttgart.de/parkraummanagement/
Vollansicht (Öffnet in einem neuen Tab) der Karte.
Parken in Stuttgart-City
Parken in Bad Cannstatt
Parken in Degerloch
Parken in Mitte
Parken in Nord
Parken in Ost
Parken in Süd
Parken in Untertürkeim
Parken in Vaihingen
Parken in West
Parken in Zuffenhausen
Dienstleistungen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis verlängern
- Bewohnerparkausweis ändern
- Bewohnerparkausweis Ersatz beantragen
- Bewohnerparkausweis ohne Kennzeichenfestlegung beantragen
- Gebührenzone Stuttgart-City - Ausnahmegenehmigung beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende und Freiberufler beantragen
- Sonderparkausweise für Gewerbetreibende und soziale Dienste