Gefördert werden bei diesem Programm Privatpersonen, Eigentümer‐ und Erbengemeinschaften. Förderfähig ist:
- der Ausbau nicht genutzter Flächen, zum Beispiel Dach‐ und Gartengeschossflächen
- Erweiterungsmaßnahmen wie die Aufstockung eines Gebäudes
- Die Umwandlung von bisher nicht genutzten gewerblichen (Laden‐) Räumen
- Die Erneuerung von nicht mehr für Wohnzwecke geeignetem leerstehendem Wohnraum.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahmen baurechtlich genehmigungsfähig sind.
Fördermöglichkeiten
Wer neuen Wohnraum schafft, erhält einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Investitionssumme.
Die maximale Wohnungsgröße beträgt 105 m². Da in Stuttgart insbesondere ein starker Bedarf an kleinen Wohnungen für Singlehaushalte besteht, wird für Wohnungen bis 45 m² eine zusätzliche Förderung von 2.500 Euro je Wohnung gewährt.
Die Planung und die bauliche Umsetzung erfolgen im Namen und im Auftrag des Vermieters.
Der Zuwendungsempfänger ist berechtigt, ein Planungsbüro oder einen Architekten für eine Ersteinschätzung zu beauftragen. Hierfür erhält der Zuwendungsempfänger von der Stadt einen Zuschuss von pauschal 250 Euro.
Online-Service
Beachten Sie bitte, dass ein Online-Antrag nur mit einem elektronischen Personalausweis möglich ist.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Weitere Vorgaben
Der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn oder Beauftragung der Handwerker beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung gestellt werden.
Der Vermieter sucht sich die Mieter grundsätzlich selbst aus. Die Mieter müssen die Einkommensgrenzen der Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher einhalten. Dies wird durch Bescheinigung der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumversorgung, nachgewiesen.
Die Ausgangsmiete darf die ortübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Die Bindungsdauer beträgt mindestens zehn Jahre ab Erstvermietung.