Die Förderung des Wohnungsbaus ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Stadt. Das Stuttgarter Eigentumsprogramm ist ein Teil davon. Ziel der Förderung ist es, jungen Familien eine Chance auf bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart zu bieten.
Der Gemeinderat hat am 29. Juli 2020 beschlossen, die beiden bisherigen städtischen Eigentumsförderprogramme - Familienbauprogramm und Preiswertes Wohneigentum zum neuen Stuttgarter Eigentumsprogramm zusammen zu fassen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Ehepaare, Alleinerziehende, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, das im Haushalt wohnt.
Junge Paare und Alleinstehende ohne Kinder können von der L-Bank ein unverbilligtes Kapitalmarktdarlehen mit der bedingten Zusage einer Ergänzungsförderung erhalten. Wenn innerhalb von sechs Jahren Kinder geboren werden, kann eine Zinsverbilligung oder ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der zinsverbilligten Darlehen der L-Bank und die städtischen Zuschüsse sind von der Haushaltsgröße abhängig. Beispielsweise kann eine Familie mit zwei Kindern ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank von bis zu 322.500 Euro für einen Neubau oder beim Hauskauf erhalten. Die L-Bank verbilligt den Zinssatz des Darlehens 15 Jahre lang auf 1 Prozent. Wahlweise kann anstelle des Förderdarlehens ein Direktzuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals gewährt werden.
Von der Stadt kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern einen Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 Euro erhalten.
Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards gibt es bei Stadt und Land Zuschläge zu den Fördergeldern.
Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten von Stadt und Land gibt Ihnen diese Übersicht:
Durch die Kombination der verbilligten L-Bank-Darlehen mit den städtischen Zuschüssen werden Familien bereits mit einem mittleren Einkommen und geringem Eigenkapital in die Lage versetzt, in Stuttgart Wohneigentum zu erwerben.
Wie erhält man die Förderung?
Förderanträge erhalten Sie beim Amt für Stadtplanung und Wohnen während den Besuchszeiten oder Sie laden sich die Dokumente herunter.
Für beide Förderungen - L-Bank-Darlehen und städtischer Zuschuss - reichen Sie die Förderanträge jeweils beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumförderung, ein. Dies gilt auch, wenn Sie nur die Landesförderung in Anspruch nehmen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag abschließen, wenn die L‐Bank das Darlehen bewilligt beziehungsweise die Stadt den Zuschuss gewährt hat. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Landesförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Nach dem Landesförderprogramm Wohnungsbau BW 2022 können auch Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Fördergelder für Sanierungen und Modernisierungen in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung, den altersgerechten, barrierereduzierenden Umbau und die künftige Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungsbestand. Die Förderung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: unter anderem Energiestandard, Art der Maßnahme im Rahmen der erneuerbaren Energien sowie zum Abbau von Barrieren und die gesicherte Finanzierung der Gesamtmaßnahme.
Für die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau gibt es das WEG-Modernisierungsdarlehen, bei dem die Zinsen für die Dauer von zehn Jahren auf 0,00 % verbilligt sind. Für die künftige Nutzung erneuerbarer Energien wird von der L-Bank ein Darlehen der KfW-Bankengruppe durchgereicht.
Anträge können laufend bei der L-Bank gestellt werden. Voraussetzung ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und keine Verträge abgeschlossen wurden.
Mehr Informationen zur Förderung erhalten Sie direkt bei der L-Bank (Öffnet in einem neuen Tab) und der KfW Bankengruppe (Öffnet in einem neuen Tab).
Ausschreibung Hausenring 9 – 15, 32 Eigentumswohnungen
32 Eigentumswohnungen mit Baukostenzuschuss bis zu 65.000 Euro nach dem Stuttgarter Eigentumsprogramm
Welches Bauvorhaben ist geplant?
In Stuttgart-Hausen erstellt die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) als Bauträger auf einem städtischen Grundstück am Hausenring 9 – 15 zwei Mehrfamilienhäuser mit vier Hauseingängen und insgesamt 32 Eigentumswohnungen. Beide Häuser sind durch eine Tiefgarage mit 32 Stellplätzen miteinander verbunden. Die Drei – bis Vier-Zimmer-Wohnungen mit familiengerechten Grundrissen haben eine Wohnfläche zwischen rund 81 m² und 96 m². Die Eigentumswohnungen verfügen über Fußbodenheizung, elektrische Rollläden, 3-Scheiben-Isolierverglasung, Fertigparkett sowie über Terrasse oder einen Balkon.
Die Mehrfamilienhäuser werden in energiesparender Bauweise als KfW-Effizienzhaus 55 errichtet. Mit dem Bau wurde im Herbst 2023 begonnen, die Fertigstellung ist für Herbst 2025 vorgesehen.
Die Eigentumswohnungen kosten zwischen 516.000 Euro und 616.000 Euro, ein Tiefgaragenstellplatz kostet 27.000 Euro.
Wer kann die geförderten Eigentumswohnungen erwerben?
Kaufberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende jeweils mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren. Nach den städtischen Richtlinien ist die Höhe des Baukostenzuschusses vom Einkommen und der Anzahl der Kinder abhängig.
Beispiel: Für eine Familie mit zwei Kindern beträgt der städtische Baukostenzuschuss bis zu 55.000 Euro. Außerdem gibt es vom Land bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen von 322.500 Euro.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Informationen zum Bauvorhaben erhalten Sie von den Vertriebsbeauftragten der SWSG: Markt & Service Vermittlungsgesellschaft für Bankdienstleistungen mbH, Telefon: 0711 248391-0, E-Mail: infomarkt-serviceinfo
Ausschreibung Entenweg 20, 12 Eigentumswohnungen
12 Eigentumswohnungen mit Baukostenzuschuss bis zu 65.000 Euro nach dem Stuttgarter Eigentumsprogramm
Welches Bauvorhaben ist geplant?
In Stuttgart-Zazenhausen baut die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) auf dem städtischen Grundstück Entenweg 20 ein Mehrfamilienhaus mit 12 Eigentumswohnungen. Das Mehrfamilienhaus wird in Winkelbauweise erstellt: Das Hauptgebäude hat ein Satteldach, der Anbau erhält ein begrüntes Flachdach. Die Drei – bis Fünf-Zimmer-Wohnungen (teilweise Maisonettewohnungen) mit familiengerechten Grundrissen haben eine Wohnfläche zwischen rund 89 m² und 113 m². Die Eigentumswohnungen verfügen über Fußbodenheizung, elektrische Rollläden, Isolierverglasung, Fertigparkett sowie über eine Terrasse oder einen Balkon. Es gibt acht Außenstellplätze und zwei Doppelparker mit vier Stellplätzen.
Das Mehrfamilienhaus wird nach dem Energiestandard KfW-55 (GEG) in energiesparender Bauweise errichtet. Mit dem Bau wurde im Herbst 2023 begonnen, die Fertigstellung ist im Winter Ende 2024 geplant.
Die Eigentumswohnungen kosten zwischen 550.000 Euro und 695.000 Euro, ein Außenstellplatz kostet 18.000 Euro, ein Stellplatz im Doppelparker kostet 22.000 Euro.
Eigentümerin des Grundstücks ist die Landeshauptstadt Stuttgart, die mit der SWSG einen Erbbaurechtsvertrag über eine Laufzeit von 100 Jahren abgeschlossen hat. Die einzelnen Wohnungskäufer und Wohnungskäuferinnen treten in den Erbbaurechtsvertrag ein. Es ist ein jährlicher Erbbauzins von 2 % am 1.7. eines Jahres an die Landeshauptstadt Stuttgart zu zahlen. Die Höhe der Erbbauzinsen ist abhängig vom Miteigentumsanteil am Erbbaugrundstück und von der Anzahl der Kinder.
Wer kann die geförderten Eigentumswohnungen erwerben?
Kaufberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende jeweils mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren. Nach den städtischen Richtlinien ist die Höhe des Baukostenzuschusses vom Einkommen und der Anzahl der Kinder abhängig.
Beispiel: Für eine Familie mit 2 Kindern beträgt der städtische Baukostenzuschuss bis zu 55.000 Euro. Außerdem gibt es vom Land bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen von 322.500 Euro.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Informationen zum Bauvorhaben erhalten Sie von den Vertriebsbeauftragten der SWSG: Markt & Service Vermittlungsgesellschaft für Bankdienstleistungen mbH, Telefon: 0711 248391-0, E-Mail: infomarkt-serviceinfo
Ausschreibung Dornbirner Straße 4, 13 Eigentumswohnungen
13 Eigentumswohnungen mit Baukostenzuschuss bis zu 65.000 Euro nach dem Stuttgarter Eigentumsprogramm
Welches Bauvorhaben ist geplant?
In Stuttgart-Feuerbach baut die Neues Heim Immobilien GmbH im Quartier am Wiener Platz auf dem städtischen Grundstück Dornbirner Straße 4 ein Mehrfamilienhaus mit 13 Eigentumswohnungen. Die Zwei – bis Vier-Zimmer-Wohnungen mit familiengerechten Grundrissen haben eine Wohnfläche zwischen rund 41 m² und 110 m². Die Eigentumswohnungen verfügen über Fußbodenheizung, elektrische Rollläden, Isolierverglasung, Fertigparkett sowie über eine Terrasse, Loggia oder einen Balkon. Die Tiefgarage verbindet das gesamte Quartier.
Das Mehrfamilienhaus wird im Energiestandard KfW-55 in energiesparender Bauweise errichtet. Mit dem Bau wurde im Frühjahr 2023 begonnen, die Fertigstellung ist im Frühjahr 2025 geplant.
Die Zwei-Zimmer-Wohnung kostet 279.000 Euro. Die Drei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen kosten zwischen 570.000 Euro und 699.000 Euro, ein Tiefgaragenstellplatz kostet 29.000 Euro.
Wer kann die geförderten Eigentumswohnungen erwerben?
Kaufberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende jeweils mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren. Nach den städtischen Richtlinien ist die Höhe des Baukostenzuschusses vom Einkommen und der Anzahl der Kinder abhängig.
Beispiel: Für eine Familie mit 2 Kindern beträgt der städtische Baukostenzuschuss bis zu 55.000 Euro. Außerdem gibt es vom Land bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen von 322.500 Euro.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Informationen zum Bauvorhaben erhalten Sie von der Neues Heim Immobilien GmbH, Telefon: 0711 848980-31, E-Mail: infoneuesheim-immobiliende
Beratung
Für eine ausführliche Finanzierungsberatung können Sie mit Mitarbeitern des Amts für Stadtplanung und Wohnen einen Termin vereinbaren. Die Beratung erfolgt nach Familiennamen:
A – G und R – Z
Ursula Vogt
70174 Stuttgart
Postanschrift
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
H – Q
Nicole Petri
70174 Stuttgart
Postanschrift
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Online-Service
Beachten Sie bitte, dass ein Online-Antrag zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum nur mit einem elektronischen Personalausweis möglich ist.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de ein.
Für die Antragstellung müssen Sie, sofern noch nicht vorhanden, auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden‐Württemberg verantwortlich.
Sachgebiet Wohnbauförderung
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Hospitalstraße 8
70174 Stuttgart
Postanschrift
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Wohnbauförderung
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0711 21625795Mietpreisangelegenheiten, soziale Erhaltungssatzungen
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Anfahrt
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Hospitalstraße 8
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