1. Parken in der Brandschutzzone
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge können an dieser Stelle im Ernstfall die Einsatzkräfte der Feuerwehr bei einem Lösch- und Rettungseinsatz behindern. Die Fahrer der Autos nehmen dadurch auch Personenschaden in Kauf. Fahrzeuge können deswegen auch dann abgeschleppt werden, wenn sie nur teilweise in den ausgewiesenen Bereich hineinragen und ohne dass bereits eine Behinderung vorliegt.
Verwarnungs- oder Bußgeld: 55-100 Euro
2. Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz
Dieser Sonderparkplatz steht ausschließlich Menschen zur Verfügung, die einem entsprechenden Schwerbehindertenausweis besitzen. Diese Personen sind auf die Plätze angewiesen, da sie sich in zentraler Lage befinden und darüber hinaus breiter sind, um beispielsweise Rollstuhlfahrern das bessere Aussteigen zu ermöglichen. Die Berechtigten gilt es hier zu schützen. Aus diesem Grund ist ein sofortiges Abschleppen auch ohne Behinderung möglich.
Verwarnungsgeld: 55 Euro
3. Parken an Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Auch E-Ladeplätze stehen im Fokus der regelmäßigen Verkehrskontrollen. Denn an Ladesäulen für E-Fahrzeuge darf nur während des Ladevorgangs geparkt werden. Zudem soll der Ladevorgang ungehindert möglich sein. Ein sofortiges Abschleppen von nicht berechtigen Autos ist deswegen auch ohne Behinderung möglich.
Verwarnungsgeld: 55 Euro
4. Parken im absoluten Halteverbot
Auch beim Parken im absoluten Halteverbot kann sofort abgeschleppt werden. Wer hier parkt, behindert nämlich den ruhenden und fließenden Verkehr. Dies schließt, wie der Name sagt, auch das kurzfristige Halten von weniger als drei Minuten ein.
Verwarnungsgeld: 25–50 Euro
5. Parken im Bereich einer Bushaltestelle
Im Bereich von Bushaltestellen gilt das Parkverbot bis zu 15 Meter vor und hinter dem Schild. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge gefährden den ÖPNV beim Ein- und Aussteigen sowie die An- und Abfahrt der Linienbusse. Bei Behinderung kann abgeschleppt werden.
Verwarnungs- oder Bußgeld: 55–100 Euro
6. Parken auf Radwegen
Das Fahrrad stellt einen wichtigen Bestandteil einer integrierten Verkehrspolitik dar. Autos, die eine erhebliche Behinderung für die Fahrradfahrer und Fahrradfahrerrinnen darstellen, werden abgeschleppt. Je nach Tatvorwurf muss man zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Verwarnungs- oder Bußgeld: 55–100 Euro
7. Parken im Kreuzungsbereich
Wenn Autos im Kreuzungsbereich parken, ist das Überqueren für Fußgänger, insbesondere mit Rollstuhl oder Rollatoren erheblich erschwert oder nicht möglich. Und für besonders für Kinder ist die Sicht stark beeinträchtigt. Zudem werden sie später wahrgenommen, was letztlich eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr birgt. Deshalb kann hier bei Behinderung abgeschleppt werden.
Verwarnungsgeld: 10–30 Euro
8. Parken auf Gehwegen
Soweit nicht ausdrücklich angeordnet, ist das Parken auf Gehwegen unabhängig von der Breite des Gehwegs verboten. Das schließt auch das teilweise Parken auf dem Gehweg mit ein. Zudem animiert das Parken hier häufig zu weiteren Parkverstößen. Es kann abgeschleppt werden und je nach Tatvorwurf droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
Verwarnungs- oder Bußgeld: 55–100 Euro
9. Parken an engen Straßenstellen
Für eine ungehinderte Durchfahrt muss in Straßen eine Mindestbreite von 3,05 Metern zur Verfügung stehen. Ist die Fahrbahn schmaler, können zum Beispiel Rettungsfahrzeuge im Ernstfall nicht an den Einsatzort gelangen oder die Fahrzeuge der AWS ihrem Auftrag nachkommen können. Beides geht in letzter Konsequenz zulasten der Allgemeinheit. Es kann abgeschleppt werden und zusätzlich einen Punkt in Flensburg geben.
Verwarnungs- oder Bußgeld: 35–100 Euro
10. Parken auf Sperrflächen
Sperrflächen dienen der Verkehrslenkung. Daher ist das Befahren,
Halten sowie Parken dort verboten. Denn Autos, die hier parken führen zu einer starken Sichtbehinderung und stellen eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Verwarnungsgeld: 25–35 Euro
Zudem drohen dann oben genannte Verwarnungs- und Bußgelder. Bei Beträgen zwischen 5 und 55 Euro spricht man von einem Verwarnungsgeld. Ab 60 Euro handelt es sich um ein Bußgeld. Bezahlt man ein Verwarnungsgeld, so kann man dadurch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und damit zusätzliche Kosten vermeiden.