Wie bildet sich eine Baugemeinschaft?

Die erfolgreiche Realisierung von Baugemeinschaften (Eigentumsformen) und Wohnprojekten (Mietformen) und ein zügiger Prozessverlauf erfordern ein transparentes und klar strukturiertes Verfahren mit begleitender Moderation, mit einer Offenheit für Kooperationen sowie einer Bereitschaft zur Vorinvestition und zu pragmatischen, konsensfähigen Lösungen.

Gerade bei den Baugemeinschaften findet sich mittlerweile eine große Bandbreite von Projektformen:
Da gibt es selbst initiierte Baugemeinschaften, die Projektvorstellungen gemeinsam entwickeln und ihre Aufgaben rund um die Planungs- und Realisierungsphase arbeitsteilig organisieren.
Darüber hinaus gibt es professionell z. B. von einem Architekten betreute Baugemeinschaften (als GbR mit Geschäftsbesorgungsvertrag und treuhänderischer Führung des Baukontos).
Und schließlich finden sich bauträgergestützte Baugemeinschaften, bei denen eine Gruppe gemeinsam geplant und das Vorhaben von einem Bauträger, der auch beim Grundstück in Vorleistung geht, realisieren lässt.
Darüber hinaus gibt es sehr unterschiedliche Kooperationsformen und kreative Symbiosen zwischen Baugenossenschaften, Baugemeinschaften, Bürgerstiftungen, Mietersyndikaten und Bauträgern.

Die Bildung einer Baugemeinschaft erfolgt in vier Phasen:

Sechs Bausteine zum ErfolgVergrößern
Sechs Bausteine zum Erfolg. Quelle: LHS

Die Interessengemeinschaft (Bewerbungsphase)

Zunächst entsteht eine lose Interessengemeinschaft, in der die verschiedenen Erwartungen ausgetauscht werden und eine Projektkonzeption erarbeitet wird. Danach erfolgt die Suche nach weiteren Teilnehmern, einem geeigneten Baugrundstück und schließlich die Abgabe einer Bewerbung im Bieterverfahren.

Die Planungsgemeinschaft (als GbR):

Ist das Grundstück gefunden bzw. der Zuschlag für eine Grundstück erteilt (Beginn der Optionsfrist von sechs bzw. neun Monaten), werden Architekt und Sachverständige beauftragt. Die Planungsgemeinschaft ist entstanden. Sobald die Mehrzahl der Bauteilhaber gefunden ist, wird ein Bauantrag gestellt. Der Gebäudeentwurf wird im Rahmen der Werkplanung konkretisiert.

Die Baugemeinschaft (als GbR)

Sind alle Wohnungen und sonstigen Nutzungsrechte (z. B. Büroräume, Gemeinschaftsflächen, Gartenanteile) vergeben, wird das Grundstück gekauft. Beim Notar wird ein Teilungsvertrag beurkundet. Die Baugemeinschaft vergibt Aufträge an Baufirmen und Handwerker und errichtet das Gebäude. Einzelheiten, die während des Baus zu klären sind, werden festgelegt. Regelmäßige Kostenkontrollen erstellt der Architekt projektbegleitend

Die Eigentümergemeinschaft (nach WEG)

Beim Einzug in den Neubau oder den sanierten Altbau wandelt sich nach dem Wohnungseigentümergesetz die ehemalige Baugemeinschaft in eine Eigentümergemeinschaft. Dann werden die Hausordnung festgelegt und eine Hausverwaltung gewählt.

 
 

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