Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Das Gewerbezentralregister wird in Berlin geführt und beinhaltet gewerberechtliche Verstöße.
- Überwiegend ist ein "Auszug aus dem Gewerbezentralregister" zur Beantragung von gewerberechtlichen Erlaubnissen erforderlich.
Weitere Informationen
- kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro beantragt werden
Voraussetzungen
- Personalausweis/Reisepass
- persönliches Erscheinen ist erforderlich
- Angabe des Geburtsnamens der Mutter des Antragstellers
- bei juristischen Personen - Handelsregisterauszug

