Ausstellung von Personenstandsurkunden
Sie können die Urkunden auf folgenden Wegen bestellen:
- persönlich beim Standesamt
- telefonisch
- mittels FAX
- per Post
- per E-Mail
- oder online: Personenstandsurkunden online
Voraussetzungen
Gültiger Personalausweis/Reisepass oder Führerschein (bei persönlicher Abholung).
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden.
Für alle anderen Personen gilt:
Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts; vollstreckbarer Titel; Zwangsvollstreckungsbescheid).
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Bürgerservice Online

