Auskunftssperre im Melderegister

Eine Auskunftssperre wird auf Antrag im Melderegister eingetragen, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

  • gilt nur für die Adresse, für die die Auskunftssperre beantragt wurde
  • befristet bis Ende des zweiten, auf die Antragstellung folgenden Jahres

Weitere Informationen

  • Auskunftssperre kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro beantragt werden

Voraussetzungen

  • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
  • Personalausweis bzw. Reisepass

 
 

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