Anmeldung Wohnsitz

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§15 Abs. 1 Meldegesetz).

Eine Wohnung im Sinne des Meldegesetzes § 16 ist jeder geschlossene Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt wird.

Eine Anmeldung beim Bürgerbüro ist vorzunehmen, wenn der Einzug in eine Wohnung in Stuttgart erfolgt.

Die Anmeldung kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro wahrgenommen werden

Die Anschrift in Personalausweis und Kfz-Schein muß bei dieser Gelegenheit aktualisiert werden

Voraussetzungen

  • Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eigenhändige Unterschrift auf dem Anmeldeformular

Termine/Fristen

  • innerhalb von 1 Woche nach Einzug in die neue Wohnung

 
 

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