Suche nach einer Verwaltungsleistung
Die Landeshauptstadt Stuttgart erbringt zahlreiche Dienstleistungen für ihre Einwohner. Hier können Sie nach sämtlichen Verwaltungsleistungen suchen.
Suchergebnis
Suche nach G ergab 13 Treffer. Art: Verwaltungsleistung
1. Gaststättenangelegenheiten
VerwaltungsleistungDas Gaststättenrecht ist Teil des allgemeinen Wirtschaftsrecht und regelt das Verfahren über nötige Erlaubnisse. Gerade wo Menschen zusammen kommen um kommunikativ ihre Freizeit zu verbringen ist es notwendig dafür Sorge zu tragen, dass die Kundschaft nicht…
2. Gaststättenrechtliche Gestattungen
VerwaltungsleistungBei besonderen Anlässen kann für eine Veranstaltung der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.
3. Geburtsurkunde
VerwaltungsleistungDie Geburtsurkunde können Sie persönlich beim Standesamt telefonisch mittels Fax oder online bestellen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Stadtbezirk Sie geboren sind (unabhängig vom Wohnort der Eltern). Nachstehend finden Sie die…
4. Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten
VerwaltungsleistungFür den Betrieb von Krankentransporten wird aus Gründen des vorbeugenden Schutzes der Rechtsgüter Leben und Gesundheit eine Genehmigung benötigt. Ein entsprechender Antrag ist bei der Führerscheinstelle der Landeshauptstadt Stuttgart zu stellen, wenn das…
5. Gerichtliche Leistungen
VerwaltungsleistungHier finden Sie Informationen zu gerichtlichen Leistungen. Bitte wählen Sie eines der unten stehenden Themen aus.
6. Gewerbeabmeldung
VerwaltungsleistungEine Gewerbe-Abmeldung ist zu erstatten, wenn der Betrieb aufgegeben der Betrieb von Stuttgart weg nach außerhalb (in einen anderen Ort) verlegt der Betrieb an einen anderen Gewerbetreibenden übergeben die Rechtsform (z.B. von Einzelgewerbe in juristische…
7. Gewerbeangelegenheiten
VerwaltungsleistungGrundsätzlich werden alle gewerberechtlichen Aufgaben - hauptsächlich Gewerbemeldungen und Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie Maßnahmen zur Bekämpfung illegalen Wirtschaftens (Schwarzarbeit) - von der Gewerbebehörde wahrgenommen.
8. Gewerbeanmeldung
VerwaltungsleistungNach § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde angezeigt werden.
9. Gewerbeanzeige
VerwaltungsleistungEin Gewerbe ist jede mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte und auf Dauer angelegte, selbstständige, nicht sozial unwerte und erlaubte Tätigkeit.
10. Gewerberechtliche Erlaubnisse
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