Lärm

Lärmbelästigung

Die Belästigung durch Lärm hat in den vergangenen Jahren nur leicht abgenommen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Umweltbundesamts 2010 fühlen sich 55% der Bevölkerung in Deutschland durch Straßenverkehrslärm belästigt. Des Weiteren beklagen sich ca. 29% über Fluglärm, 22% über Schienenverkehrslärm, 28% über Industrie- und Gewerbelärm und 37% über Nachbarschaftslärm.

Lärm ist jedoch nicht nur belästigend, sondern schädigt auch die Gesundheit. Einer Untersuchung des Umweltbundesamts zufolge steigt das Herzinfarktrisiko um 20 Prozent bei Menschen, die dauerhaft Schallpegeln von über 65 dB(A) ausgesetzt sind. Dieser Pegel ist jedoch ein durchaus üblicher Wert für Hauptverkehrsstraßen. Fast 13 Millionen Menschen (das sind 16 Prozent der Bevölkerung Deutschlands) müssen diese Lärmbelastung ständig ertragen. Nach dem Rauchen gilt Lärm als wichtigste Ursache für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

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Foto: LHS
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Lärmschutz in Stuttgart

Für die öffentliche Hand erwächst daraus die Verpflichtung, im Sinne der Gesundheitsvorsorge auch geeignete Maßnahmen gegen dauerhaft hohe Lärmbelastungen zu ergreifen. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, durch das der Mensch unter anderem vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche geschützt werden soll. Das Amt für Umweltschutz führte im gesamten Stadtgebiet umfangreiche Verkehrslärmmessungen am Straßenrand durch. Die Ergebnisse liegen als Verkehrslärmkartierung vor und stehen den Bürgern in Form einer Datenbank zur Abfrage von Lärmwerten an Straßen zur Verfügung.

Lärmaktionsplan 2009

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat im Juli 2009 beschlossen, den Entwurf des Lärmaktionsplans Stuttgart zu veröffentlichen. Bürgerinnen und Bürger, die Verbände, Organisationen oder Gruppen etc. konnten sich bis zum 11. September 2009 zum Entwurf äußern. Die eingegangenen Kommentare wurden von der Verwaltung geprüft und in einer Übersicht zusammengestellt. Inhaltliche Veränderungen im Maßnahmenkonzept mussten nicht vorgenommen werden.

Am 5. November 2009 wurde der Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen. Das Dokument ist eine "Momentaufnahme" und enthält überwiegend Maßnahmenbündel und Programme mit Prüfaufträgen

Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre aktualisiert. Aus den Programmen des Lärmaktionsplan 2009 werden daher für den Lärmaktionsplan 2013 konkrete Maßnahmen zu entwickeln sein.

Der Lärmaktionsplan ist ein Strategiepapier. Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen besteht nicht. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen allerdings bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen. Über die Durchführung und Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen ist jeweils durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

Der Lärmaktionsplan Stuttgart kann auf den Seiten der Abteilung Stadtklimatologie heruntergeladen werden:

Lärmkartierung Stuttgart 2012

Lärm kann nicht nur das Gehör schädigen, sondern auch Stress auslösen und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Diese Broschüre gibt einen informativen Überblick.

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