Für Obdachlose und Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, gibt es verschiedene Hilfsangebote.
Hilfen zum Erhalt der Wohnung
Für alle Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, bieten wir Beratung und Unterstützung zum Erhalt der Wohnung. Sie können sich an die Fachstelle Wohnungssicherung wenden bei: Mietschulden, Mahnung oder Kündigung, Räumungsklage oder Räumungstermin.
Flyer: Fachstelle Wohnungssicherung PDF-Datei 140,75 kB
Hilfen bei akuter Obdachlosigkeit
Die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe informiert akut obdachlose Menschen. Sie ist die Erstkontaktstelle für auswärtige wohnungslose Menschen. Sie kann wohnungslosen Menschen eine Postadresse einrichten und berät die sozialen Dienste, den Bürgerservice Soziale Leistungen und das JobCenter bei der Unterbringung von Menschen in Einrichtungen des Hilfesystems und bei allgemeinen Fragen der Wohnungsnotfallhilfe
Notaufnahmemöglichkeiten und Angebote für Wohnungslose im Winterhalbjahr 2024/2025 PDF-Datei 849,26 kB
Beratungstelefon für Mieter und Vermieter
Das Beratungstelefon für Mieter und Vemieter ist Erstkontaktstelle für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, denen der Wohnraumverlust droht und für die Stuttgarter Wohnungsunternehmen und Privatvermieter, die eine Kündigung in Erwägung ziehen.
Broschüre: Mieter- und Vermieter-Telefon PDF-Datei 114,12 kB
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Ihr Kontakt zu uns:
Beratungstelefon für Mieter und Vemieter
Bürgerservice Soziale Leistungen für Wohnungslose
Fachstelle Wohnungssicherung
Übergangswohnen
Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.