Schulart, Schulform und Schulbesuch
Zur Orientierung für Eltern und Erziehungsberechtigte hat das Schulverwaltungsamt Stuttgart die zentralen Rahmenbedingungen zum Schulbesuch, die Vorstellung der Schulformen und Schularten sowie aktuelle Änderungen zusammengestellt. Allgemeine Informationen sowie Ansprechpartner bieten auch das Staatliche Schulamt Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) und das Regierungspräsidium Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) (Abteilung Schule und Bildung).
Eine Übersicht städtischer Maßnahmen im Schulbereich sowie Wissenswertes und Hilfreiches zum Thema gibt es unter Schulen. Für Familien mit Migrationshintergrund bietet das Welcome Center Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) mehrsprachige Informationen.
Alle Schulen im Überblick
Unterstützung bei der Schulwahl bietet der Schulfinder Stuttgart. Im Schulverzeichnis der Landeshauptstadt können Sie mit der Filtersuche aus derzeit rund 160 öffentlichen Schulen sowie zahlreichen Schulen in privater Trägerschaft auswählen.
Grundschulen
Nach den Sommerferien beginnt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt, denn sie kommen in die Schule. Allein in Stuttgart betrifft dies jedes Jahr rund 4.500 Mädchen und Jungen. Die Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt und zahlreiche Privatschulen bereiten sich auf die Neuankömmlinge vor. In der Regel entscheidet der Wohnsitz, welche Schule das Kind besuchen wird, die Privatschulen haben eigene Aufnahmebedingungen.
Gerade den Grundschulen kommt eine wichtige Schlüsselfunktion zu: Als gemeinsame, derzeit vierjährige Grundstufe des Schulwesens ist es ihre ganz spezielle Aufgabe, den Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu vermitteln und sie ganz allmählich, mit zunächst spielerischen Formen, ans schulische Lernen und Arbeiten heranzuführen.
Schuleinschreibung
Ganztagsgrundschulen
Fortbildungsprogramm für Lehr- und pädagogische Fachkräfte an Ganztagsgrundschulen
Kostenpflichtige Betreuungsangebote der Stadt Stuttgart
Weiterführende Schulen
In Baden-Württemberg entscheiden die Eltern, welche Schulart ihr Kind besuchen soll. Dabei spielen neben den individuellen Fähigkeiten und Neigungen des Kindes auch die Ausrichtung und pädagogische Konzeption der Schulart eine zentrale Rolle. Das gemeinsame Lernen behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher (Inklusion) ist ebenso wichtige Aufgabe aller Schularten.
Welche Wahl auch getroffen wird, die Entscheidung muss keine endgültige sein. Die Schullaufbahn bleibt durchlässig, das heißt, ein Wechsel der Schularten ist möglich. Außerdem bieten zum Beispiel auch berufliche Schulen oder Berufskollegs die Möglichkeit, zu höheren Abschlüssen zu gelangen. Und auch ohne Abitur kann heute unter bestimmten Voraussetzungen ein Hochschulstudium aufgenommen werden.
Die Anmeldung kann nur direkt an einer einzigen weiterführenden Schule erfolgen. Bei der Anmeldung ist vorzulegen:
- die Geburtsurkunde, das Familienstammbuch oder ein gültiger Pass des Kindes
- die von der Grundschule ausgegebene Grundschulempfehlung (Blatt 3)
- die Bestätigung, dass das Kind im jeweiligen Schuljahr die Klasse 4 besucht.
Grundschulempfehlung
Werkrealschulen
Realschule
Gemeinschaftsschule
Gymnasium
Ganztagesangebote an weiterführenden Schulen
Berufliche Schulen
Jungen Menschen vor dem Abschluss der allgemeinbildenden Schulen stehen viele verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung – welche wählen? Schließlich stellt die Entscheidung über die schulische oder berufliche Ausbildung wichtige Weichen für die Zukunft.
Die beruflichen Schulen bieten:
- berufliche Ausbildungen im dualen System von Berufen im sozialen Bereich über Handwerk, Industrie und Handel bis zum IT-Profil.
- allgemeinbildende Schulabschlüsse vom Hauptschulabschluss über den mittleren Bildungsabschluss sowie die Fachhochschulreife bis hin zum Abitur.
- berufliche Weiterbildungen mit einem vielseitigen Angebot an Techniker-, Meister- und sonstigen Fachschulen.
Anmeldungen für die beruflichen Vollzeitschulen müssen nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses spätestens bis 1. März vorliegen. Die Schulen beraten gerne bei allen Fragen rund um den Bildungsabschluss.
Berufsschulpflicht
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind für die unterschiedlichen Förderschwerpunkte zuständig und bieten für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung die Möglichkeit, sich individuell zu entwickeln. Die Förderschwerpunkte sind emotionale und soziale Entwicklung, geistige, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen, Sprechen sowie Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung.
Abhängig von der Schule können an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterschiedliche Abschlüsse erworben werden, zum Beispiele ein Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife. Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „geistige Entwicklung“ bieten eigenständige Bildungsgänge an.
Außerschulische Bildung und Betreuung
Mit den Angeboten der Außerschulischen Bildung und Betreuung (ABB) werden an den Stuttgarter Schulen die bestehenden Bildungs- und Betreuungsangebote der weiterführenden Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie den beruflichen Schulen ergänzt.
Die Angebote umfassen:
- Betreuung bei den Hausaufgaben
- Lernförderung
- Freizeitangebote im kreativen, musischen und sportlichen Bereich
- Computerkurse
- Angebote mit berufsvorbereitendem Inhalt
Die Themen und die Anzahl der Angebote legt jede Schule für sich fest. Lediglich die Laufzeit der Angebote (mindestens ein Schulhalbjahr) und die Mindestteilnehmerzahl (5 Kinder) werden vorgegeben. Eltern können ihre Kinder über die Schule für die Angebote anmelden. Erforderlich ist eine verbindliche Anmeldung der Kinder für mindestens ein Schulhalbjahr.
Für die Angebote der ABB wird ein Entgelt erhoben. Dieses ist sozial gestaffelt, Sonderkonditionen gelten für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Inhaber einer Bonuscard oder Familiencard. Durchgeführt werden die Angebote der ABB durch Ehrenamtliche, sogenannte Jugendbegleiter. Für ihr Engagement erhalten die Jugendbegleiter eine Aufwandsentschädigung von maximal 15 Euro pro Stunde.