Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, sie ist bei der Stadt Stuttgart im Amt für Stadtplanung und Wohnen angesiedelt. Sie ist Genehmigungsbehörde bei privaten Bauherren und wenn das Land als Bauherr auftritt.
Die Untere Denkmalschutzbehörde führt Beratungen durch, bei Bedarf auch vor Ort. Außerdem nimmt sie die hoheitlichen Aufgaben des Denkmalschutzes wahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen das Bauvorhaben im Sinne der Erhaltung. Ziel dabei ist es, die mehr als zwei Jahrtausende alten Bau‐ und Kulturgeschichte der Stadt Stuttgart möglichst unverfälscht an künftige Generationen weiterzugeben.
Höhere Denkmalschutzbehörde
Oberste Denkmalschutzbehörde
Landesamt für Denkmalpflege
Downloads
- Antrag auf Auskunft aus der DenkmallistePDF‐Datei108,31 kB
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche GenehmigungPDF‐Datei591,29 kB
- Ausführliche Massnahmenbeschreibung zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche GenehmigungPDF‐Datei768,99 kB
- Fotodokumentation ‐nicht barrierefrei-PDF‐Datei921,48 kB
- Antrag SteuerbescheinigungPDF‐Datei207,33 kB
- Vollmacht für Ausstellung einer SteuerbescheinigungPDF‐Datei67,16 kB
- Merkblatt und Anleitung zum Bescheinigungsverfahren für Steuerbescheinigung nach §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (EStG)PDF‐Datei140,93 kB
Hinweis zum Download „Fotodokumentation“: Im Dokument lassen sich max. 20 weitere Seiten hinzufügen, die mit Fotos befüllt und beschriftet werden können.