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Landeshauptstadt Stuttgart

Baurecht

Denkmalschutz

In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es viele Kulturdenkmale – derzeit allein mehr als 4.500 Einzelobjekte. Sie prägen das charakteristische Bild der Stadt und stehen deshalb unter einem besonderen Schutz.

Eines der bekanntesten Kulturdenkmale Stuttgarts ist das Le Corbusier‐Haus in der Weissenhofsiedlung.

Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der  Unteren Denkmalschutzbehörde, sie ist bei der Stadt Stuttgart im Amt für Stadtplanung und Wohnen angesiedelt. Sie ist Genehmigungsbehörde bei privaten Bauherren und wenn das Land als Bauherr auftritt.

Die Untere Denkmalschutzbehörde führt Beratungen durch, bei Bedarf auch vor Ort. Außerdem nimmt sie die hoheitlichen Aufgaben des Denkmalschutzes wahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen das Bauvorhaben im Sinne der Erhaltung. Ziel dabei ist es, die mehr als zwei Jahrtausende alten Bau‐ und Kulturgeschichte der Stadt Stuttgart möglichst unverfälscht an künftige Generationen weiterzugeben.

Amt für Stadtplanung und Wohnen

Sachgebiet Untere Denkmalschutzbehörde

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