Wer kann in Stuttgart Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Stuttgarter Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Statistischen Amt Stuttgart rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Ab wann kann man Briefwahl beantragen?
Etwa fünf Wochen vor einer Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versendet.
Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an poststelle.briefwahlstuttgartde möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Stuttgart auch Ihr Geburtsdatum angeben.
Nach Lieferung der Stimmzettel werden dann die Briefwahlunterlagen versendet.
Wie und wo beantrage ich die Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise erhalten:
- über ein Online‐Formular beantragen,
- schriftlich per Post, Fax oder E‐Mail anfordern,
- persönlich in einem Wahlbüro abholen und dann auch direkt vor Ort wählen.
Anträge über das Telefon sind nicht möglich.
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.
Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle etwa drei Monate vor der nächsten Wahl.
Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Die Teilnahme an einer Wahl per Briefwahl ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich.
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