Altbatterien

Altbatterien sind Problemstoffe, die aufgrund ihrer schädlichen Umweltbelastung nicht mit dem üblichen Restmüll entsorgt werden dürfen.

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Deutsches Batteriegesetz

Zum 1. Dezember 2009 ist das neue deutsche Batteriegesetz in Kraft getreten, welches unter anderem die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren neu regelt und damit die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt.

Für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts. Obwohl der Eigenbetrieb AWS als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dank der gesetzlich festgelegten Produktverantwortung der Hersteller von der Annahmepflicht verbrauchter Batterien befreit ist, hält er seine Serviceleistung aufrecht. Als kommunale Sammelstelle stehen neben dem Umweltmobil nach wie vor Batteriesammelbehälter bei den Bezirksrathäusern zur Verfügung. Selbstverständlich nehmen auch künftig alle Verkaufsstellen, ob Kiosk, Tankstelle, Supermarkt oder Kaufhaus, verbrauchte Batterien wieder zurück.

Näheres zur Batterierücknahme erfahren Sie über die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) telefonisch unter 01 80 05/ 80 50 30 oder im Internet unter www.grs-batterien.de.

Die Adressen der städtischen Batteriesammelbehälter finden Sie rechts unter Adressen.

Was darf in die Batteriesammelbehälter?

Bei Altbatterien und Altakkus gibt es 7 verschiedene Untergruppen:

  • Bleiakkus, nass
  • Bleiakkus, trocken
  • Lithiumbatterien
  • Nickel/Cadmium-Akkus, nass
  • Nickel/Cadmium-Akkus, trocken
  • Quecksilberbatterien
  • Trockenbatterien.

Was darf nicht in die Batteriesammelbehälter?

Starterbatterien (zum Beispiel Autobatterien) können bei Schrotthändlern oder Kfz-Werkstätten gegen eine geringe Gebühr abgeliefert werden.

Fragen?

Beantwortet Ihnen der AWS-Kundenservice unter der Hotline
+49 711 216-88700 (Kundenberatung)
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