Landeswohnraumförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms 2012 können nun auch Wohnungseigentümergemeinschaften auf einfachem Wege günstige KfW-Darlehen für Sanierungen und Modernisierungen in Anspruch nehmen.
Wer / Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung und barrierearme oder barrierefreie Modernisierung ihres Wohnungsbestandes in Baden-Württemberg.
Zu welchen Bedingungen?
Die L-Bank reicht Darlehen der KfW aus unterschiedlichen Programmen
an die Wohnungseigentümergemeinschaft aus.
Bei den Darlehensbeträgen und Konditionen richtet sich die L-Bank nach den Bedingungen der KfW-Programme
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"Energieeffizient Sanieren - Kredit", Programm Nr. 151
bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit -
"Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahme", Programm 152
bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit -
"Altersgerecht umbauen - Kredit", Programm 155
bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
Unter welchen Voraussetzungen?
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme die aktuellen Anforderungen dieser KfW-Programme erfüllt und die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist.
Das angemessene Eigenkapital beträgt 10% der Kosten der förderfähigen Maßnahme.
Wer stellt wo den Antrag?
Der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft beantragt direkt bei der L-Bank die Zusage von KfW-Darlehen mit verschiedenen Antragsunterlagen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.l-bank.de
oder
www.kfw.de

