Landeswohnraumförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms 2012 können nun auch Wohnungseigentümergemeinschaften auf einfachem Wege günstige KfW-Darlehen für Sanierungen und Modernisierungen in Anspruch nehmen.

Wer / Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung und barrierearme oder barrierefreie Modernisierung ihres Wohnungsbestandes in Baden-Württemberg.

Zu welchen Bedingungen?

Die L-Bank reicht Darlehen der KfW aus unterschiedlichen Programmen
an die Wohnungseigentümergemeinschaft aus.
Bei den Darlehensbeträgen und Konditionen richtet sich die L-Bank nach den Bedingungen der KfW-Programme

  • "Energieeffizient Sanieren - Kredit", Programm Nr. 151
    bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
  • "Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahme", Programm 152
    bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
  • "Altersgerecht umbauen - Kredit", Programm 155
    bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
jeweils für die Variante mit zehn Jahren Gesamtlaufzeit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren und zehn Jahren Sollzinsbindung.

Unter welchen Voraussetzungen?

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme die aktuellen Anforderungen dieser KfW-Programme erfüllt und die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist.

Das angemessene Eigenkapital beträgt 10% der Kosten der förderfähigen Maßnahme.

Wer stellt wo den Antrag?

Der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft beantragt direkt bei der L-Bank die Zusage von KfW-Darlehen mit verschiedenen Antragsunterlagen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.l-bank.de
oder
www.kfw.de

 

 
 

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