Straßenplatzbenutzung für Arbeits- und Baustellen
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
Genehmigungspflichtig sind z. B.
Baustellen allgemein
Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten etc.
Materiallager
Lagern von Baumaterial außerhalb des Baufeldes
Gerüste
Baugerüste, die auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen.
Mulden und Container
- Mulde:
Offener Sammelbehälter zur Lagerung und zum Transport von z.B. Bauschutt, Grünabfällen. - Container:
Geschlossener Großraum-Behälter z.B. zur Lagerung und zum Transport von Gütern, einschl. Verkaufs- und Bürocontainer.
Hebebühnen
Plattform zum Anheben von Personen oder Gegenständen.
Kräne
- Autokran
Autokräne mit einer Achslast von jeweils 12 t - Turmdrehkran
Hebeeinrichtung im Hochbau - Lkw mit Ladekran
Einrichtung zum Be- und Entladen von Nutzfahrzeugen
Umzüge
Wohnungs- und Firmenumzüge
Termine und Fristen
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenplatzbenutzung beim Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Eberhardstraße 35, einzureichen
Gebühren
Die Gebührenhöhe für die Straßenplatzbenutzung unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 EURO und 767 EURO.
Rechtsgrundlage:
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

