Straßen- und Außenwirtschaften
Bei der Erlaubnis von Straßen- oder Außenbewirtschaftungen wird zwischen Privatflächen und öffentlichen Verkehrsflächen unterschieden.
Außenbewirtschaftung auf Privatflächen
Befindet sich die Außenbewirtschaftung auf Privatfläche bei einer Gaststätte wird die Bewirtung im Freien mit der nötigen Gaststättenkonzession erteilt. Das bedeutet, es handelt sich um eine einmalige Erlaubnis. Sie erlischt erst, wenn von der Konzession kein Gebrauch mehr gemacht wird.
Außenbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Muss für die Außenbewirtschaftung öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen werden, ist für die Zeit des Freischanks eine Sondernutzungs- und gaststättenrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Dazu ist ein förmliches Verfahren nötig, welches mit verschiedenen öffentlichen Stellen abgeklärt werden muss, ob öffentlich-rechtliche Belange dem Antrag entgegenstehen. Dabei werden Fragen der Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs, der Gestaltung, des Nachbarschutzes und anderer möglicher öffentlicher Belange abgeklärt. Spricht nichts gegen den Antrag wird er für die Dauer der Freischanksaison i.d.R. 01.03. - 31.10. genehmigt. Der Antrag ist jährlich zu stellen.
- Straßenwirtschaften - Merkblatt zum Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten (PDF - 474 KB)
- Straßenwirtschaften - Antrag auf Überlassung öffentlicher Verkehrsfläche (PDF - 40 KB)
Verlängerungsantrag
Bei Verlängerungsanträgen verkürzt sich das Verfahren auf eine Abfrage ob negative, durch die Außenbewirtschaftung eingetretene Erkenntnisse vorliegen. Trifft dies nicht zu, wird die Verlängerung erteilt.
Gebühren
Für die Erlaubnis wird je nach Sachlage eine Gebühr erhoben. Auskunft erteilt die Gewerbebehörde.
Weitere Informationen
Die Antragstellung ist innerhalb Stuttgarts bei allen Bürgerbüros möglich
Voraussetzungen
- Straßenrechtliche-, bauliche und anwohnerverträgliche Genehmigungsfähigkeit
- zur Bearbeitung erforderlich:
Plan im Maßstab 1:100 mit eingezeichnetem Mobiliar usw.
Öffnungszeiten in der Regel bis 23.00 Uhr
Dauer der Freischanksaison: 01.03. bis 31.10.des Jahres - keine Beschallung der Aussenfläche
Termine/Fristen
- Neuantrag, Änderungs- oder Erweiterungsantrag: ca. 8 Wochen
- Folgeantrag ohne Änderungen: ca. 2 Wochen

