Stuttgart fördert die Elektromobilität. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung von Lademöglichkeiten für elektrische Fahrzeuge auf privaten Flächen. Profitieren Sie von der Förderung und tragen Sie als Privatperson, gebäudeverwaltendes Unternehmen oder Verein einen Teil zur Antriebswende in Stuttgart bei.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) kommt auch das Landesprogramm charge@bw (Öffnet in einem neuen Tab) in Frage. Dieses fördert bis Ende 2025 die vorgelagerte Ladeinfrastruktur mit 40 prozent der dafür anfallenden Kosten mit bis zu 2.500 Euro pro Stellplatz. Auch für Stellplätze, an denen noch keine Wallbox installiert ist.
Mit der Förderrichtlinie privates Laden unterstützt die Stadt Stuttgart Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Dienstleister beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Vor allem die Kooperation von mehreren Eigentümern, z.B. in Wohnungseigentümergemeinschaften, oder die Elektrifizierung von Stellplätzen ohne bestehenden Netzanschluss wird gefördert.
Außerdem wird bei neuen Hausanschlüssen für Ladepunkte die Nutzung von städtischen Flächen als letzte Option ermöglicht, wenn die Ladeinfrastruktur sonst nicht mit Strom versorgt werden kann.
Dieses Programm richtet sich nur an Projekte, in denen eine Verbindung der Ladeinfrastruktur mit Photovoltaik nicht möglich oder sinnvoll ist. Dieses Förderprogramm ist eine Ergänzung zur Stuttgarter Solaroffensive.
Unabhängig davon werden die Kosten für die Durchführung eines Pre-Checks Ihrer Immobilie durch einen qualifizierten Fachbetrieb in Höhe von 110 € übernommen.
Details zur Förderung
Wer kann einen Antrag stellen?
Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine, die eine Immobilie in der Gemarkung des Stuttgarter Stadtgebiets haben.
Was wird gefördert?
a) Vorgelagerte Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
Die Förderung ist möglich, wenn mindestens zwei Ladepunkte in der Gesamtanlage durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur versorgt werden und im Förderzeitraum (max. 24 Monate) mindestens einer davon installiert wird. Eine gewerbliche Nutzung darf nicht überwiegen.
Zur vorgelagerten Ladeinfrastruktur zählt:
Leerrohre und Kabeltrassen vom Hausanschlusskasten über die Unterverteilung bis zu den Stellplätzen, an denen E-Ladeeinrichtungen vorgesehen sind
Zuleitung zur Unterverteilung
Unterverteilung, Strom- und Datenleitungen zu den Stellplätzen
Ertüchtigung und Einbau von Zähler- und Schaltschränken
Wanddurchbrüche
Einrichtung eines netzdienlichen Lastmanagements unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens, einschließlich der Lademanagement-Hardware
Ertüchtigung eines bestehenden Hausanschlusses
Sofern noch kein Hausanschluss vorhanden ist (bspw. bei freistehenden Garagenzeilen): Errichtung eines Hausanschlusses (inkl. Tiefbau und Fundamentierung).
Nicht zur vorgelagerten Ladeinfrastruktur zählt:
die Ladestation selbst (Wallbox oder Ladesäule) Diese kann ggf. über andere Programme gefördert werden, sofern diese eine Kombination mit anderen Förderprogrammen erlauben.
b) Nutzung öffentlicher Flächen für Hausanschlüsse von Garagenzeilen
Freistehende Garagenzeilen sind oft direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut. Ein Anschluss ans Stromnetz darf jedoch in der Regel nicht innerhalb der Garage erfolgen. So mangelt es oft an Flächen, um Garagen mit Strom zu versorgen.
Wir wollen Garageneigentümer bei der Elektrifizierung unterstützen: die Stadt ermöglicht die Nutzung von angrenzenden städtischen Flächen zur Einrichtung eines neuen Hausanschlusses für Ladeinfrastruktur, wenn dieser auf privater Fläche nicht eingerichtet werden kann.
Für diese Gestattung verzichtet die Stadt Stuttgart zunächst für 10 Jahre auf Gestattungsentgelte. Diese Befreiung kann nach erneuter Prüfung verlängert werden.
Die Nutzung wird nach Prüfung durch das flächenverwaltende Amt durch einen Gestattungsvertrag geregelt.
Hausanschluss für Ladeinfrastruktur nicht auf privater Fläche möglich
Angrenzende städtische Fläche
Prüfung durch Fachamt
c) Pre-Check Elektromobilität
Ein Pre-Check durch einen qualifizierten Elektroinstallaionsbetrieb ist Voraussetzung für einen sicheren und bedarfsgerechten Einbau von Ladeinfrastruktur. Dabei wird das Potenzial für den Einbau von Ladeinfrastruktur ermittelt und die technischen Voraussetzungen geprüft.
Die Stadt Stuttgart übernimmt für die Durchführung eines Pre-Checks pauschal 110,00€ der Kosten.
Voraussetzungen:
Einreichung eines Nachweises über die Durchführung eines Pre-Checks durch einen zertifizierten Dienstleister
Eine Liste qualifizierter Fachbetriebe finden Sie hier zum Download:
Bezuschusst werden Investitionskosten für die vorgelagerte Ladeinfrastruktur:
Gefördert werden bis zu 50% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000€ je Vorhaben. Dies kann sich zusammensetzen aus:
maximal 1.000€ je neu errichtetem Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur mit Strom versorgt wird
maximal 250€ je Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur potenziell mit Strom versorgt werden kann
maximal 5.000€ für die Ertüchtigung eines Netzanschlusses, für neue Ladeinfrastruktur
maximal 5.000€ für die Errichtung eines neuen Netzanschlusses für neue Ladeinfrastruktur.
Die tatsächliche Förderhöhe wird dann basierend auf den Kosten, die aus dem Angebot Ihres Installationsbetriebs hervorgehen, festgelegt.
Ein Beispiel:
Sie wollen einen Stellplatz mit einer Wallbox ausstatten, zwei weitere werden für den späteren Anschluss einer Wallbox vorbereitet. Sie haben dafür ein Angebot mit Gesamtkosten von 5.000 € erhalten. Davon entfallen 1.000 € auf die Wallbox selbst.
Förderfähige Kosten: 4.000 € (da die Wallbox nicht zur vorgelagerten Infrastruktur zählt).
Maximaler Förderbetrag: Zunächst 50% der Kosten, also 2.000 €.
Installiert wird ein Ladepunkt und zwei Stellplätze werden vorbereitet:
1.000 € + 2 x 250 € = 1.500 €. Die Förderhöhe beträgt in diesem Fall 1.500€.
Was steckt hinter der Förderung?
Bei der Förderung privates Laden handelt es sich um einen weiteren Baustein der Landeshauptstadt Stuttgart auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Gelder wurden durch das Aktionsprogramm Klimaschutz bereitgestellt.
Durch das 200 Millionen Euro schwere Aktionsprogramm Klimaschutz (Öffnet in einem neuen Tab) „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ stehen ab 2022 zunächst 453.000€ an Fördermitteln bereit. Im Jahr 2023 wurden die Fördermittel um weitere 1.077.000€ bis Ende 2023 aufgestockt. Die Förderung soll auch darüber hinaus fortgesetzt werden.
Das Aktionsprogramm will die Aktivitäten im Klimaschutz steigern und dazu beitragen, dass die Stadt bis spätestens 2050 klimaneutral ist. Dem Mobilitätssektor kommt bei der Erreichung der städtischen Klimaschutzziele eine wichtige Rolle zu. Durch eine Steigerung der Ladepunkte im privaten Bereich wird die öffentliche Ladeinfrastruktur entlastet und mehr Menschen erhalten eine Möglichkeit, auf weniger klimaschädliche Fahrzeuge umzusteigen.
Die Stadt selbst geht beim Umstieg auf die Elektromobilität als Vorbild voran. So werden beispielsweise die stadteigenen PKW fast ausschließlich durch rein elektrische Fahrzeuge ersetzt. So konnten bereits mehrere hundert Verbrenner der Stadt auf E-Fahrzeuge umgestellt werden. Gleichzeitig schafft die Stadt Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen und stellt Flächen für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (Öffnet in einem neuen Tab) bereit.
Oben können Sie die Förderrichtlinien zur Förderung privates Laden sowie das Antragsformular herunterladen. Bei dem Formular handelt es sich um ein Kombi‐Formular für die verschiedenen Bestandteile der Förderung.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular inklusive den erforderlichen Anhängen per Mail an: ELadenstuttgartde
Bei Fragen zum Programm oder zum Verfahren können Sie sich an die unten genannten Ansprechpersonen wenden.
Was ist vor und nach der Antragstellung zu tun?
1. Suchen Sie Verbündete
Machen Sie sich zuerst Gedanken über Ihre Anforderungen an die Ladeinfrastruktur. Gehen Sie dazu in Ihrer WEG auf Mieteigentümer und Ihre Hausverwaltung zu. Kontaktieren Sie in einer Garagenzeile andere Eigentümer. Nehmen Sie für diese ersten Schritte auch unsere kostenlose Erstberatung (Öffnet in einem neuen Tab) in Anspruch.
2. Pre-Check durch einen Elektroinstallationsbetrieb Zunächst ist es ratsam, einen qualifizierten Elektroinstallationsbetrieb mit einer ersten Prüfung (Pre-Check) zu beauftragen.
Dabei wird Ihre vorhandene Elektroinstallation im Haus überprüft, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. In der Regel muss geprüft werden, inwiefern Ihr bisheriger Netzanschluss ausreichende Restkapazität für das Laden eines E‐Autos bereithält. Je nach der bisherigen Auslastung kann eine Verstärkung nötig werden, vor allem in Mehrfamilienhäusern. In frei stehenden Garagen kann ein neuer Hausanschluss notwendig sein. Eine Verstärkung oder Neueinrichtung muss von Ihrem Elektriker beim Netzbetreiber angemeldet bzw. beantragt werden.
Außerdem prüft der Elektroinstallationsbetrieb, inwiefern Ihre vorhandene Elektroinstallation für das dauerhaft sichere Laden eines E‐Autos geeignet ist.
Für diesen Pre-Check können Sie nach dessen Durchführung eine Förderung über unser Formular beantragen.
3. Angebot einholen
Holen Sie ein Angebot für die Installation von Ladeinfrastruktur durch einen Installationsbetrieb ein. Dieses ist Grundlage für eine Antragsstellung. Ggf. ist auch ein Angebot der Stuttgart Netze für die Einrichtung / Verstärkung eines Hausanschlusses einzuholen.
4. Fördermöglichkeiten beantragen
Beantragen Sie Fördermittel, bevor Sie eine Installation beauftragen. Eine Antragsstellung für bereits beauftragte Maßnahmen ist nicht möglich.
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, erhalten Sie von uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und können bereits auf eigenes Risiko Ihren Installationsbetrieb beauftragen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns einen Förderbescheid.
Beauftragen Sie die Installation der Ladeinfrastruktur bei Ihrem Elektroinstallationsfachbetrieb.
5. Anmeldung beim Netzbetreiber (Stuttgart Netze)
Wenn Sie planen, eine erste Ladeeinrichtung mit einer Leistung bis 12 kW zu schaffen, ist eine Mitteilung an den Netzbetreiber ausreichend.
Wenn Sie eine Ladeeinrichtung mit einer Leistung über 12 kW, oder mehrere mit insgesamt >12 kW einrichten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung, die beim Netzbetreiber beantragt wird.
Der Netzbetreiber prüft Ihre Anmeldung und meldet das Ergebnis an Sie und Ihren Elektroinstallateur.
Sind Maßnahmen zur Verstärkung Ihres Netzanschlusses nötig, erhalten Sie ein Angebot des Netzbetreibers über die anfallenden Kosten. Erst nach der Verstärkung darf die Ladeinfrastruktur installiert werden.
6. Nach positiver Rückmeldung: Installation und Inbetriebnahme
Sind keine weiteren Maßnahmen notwendig, erhalten Sie eine Anschlusszusage des Netzbetreibers mit einer Gültigkeit von vier Monaten. In diesem Zeitraum kann Ihr Elektroinstallateur Ihre Ladeeinrichtung installieren und die Inbetriebnahme an Stuttgart Netze melden.
7. Auszahlungsantrag stellen
Nach Inbetriebnahme Ihrer Ladeinfrastruktur können Sie einen Antrag auf Auszahlung bei uns stellen. Nach Erhalt des Förderbescheids haben Sie 24 Monate Zeit, um den Antrag auf Auszahlung zu stellen. Nachdem Ihr Antrag erfolgreich geprüft wurde überweisen wir Ihnen den Zuschuss.
Sie benötigen Hilfe?
Fragen zum Förderprogramm und zu der Antragstellung können Sie per Mail an ELadenstuttgartde richten.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.