E-Trike Förderung wird erweitert und weitergeführt
Die Fortführung der Förderrichtlinie "E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen" wurde vom Gemeinderat bis einschließlich 2025 beschlossen. Jetzt ist die Förderung auch für sogenannte Handbikes möglich.
Ziel der Richtlinie ist die Förderung aller Stuttgarter*innen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, beim Kauf oder Leasing eines E-Trikes (E-Dreirades).
Die Höhe der Förderung liegt bei 1.500 Euro, jedoch maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten des E-Trikes. Dafür verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, das geförderte E‐Trike mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die Förderung durch die Landeshauptstadt hinzuweisen.
Zusätzlich zur Grundförderung werden auf Antrag weitere 500 Euro frühestens drei Jahre nach der Beschaffung des E-Trikes als "Nachhaltigkeitsbonus" ausgezahlt, sofern im Haushalt der Antragstellenden in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet wurde.
Förderung mit sozialer Komponente
Da sich Menschen mit besonders geringem Einkommen und ohne nennenswerte finanzielle Reserven die Anschaffung eines eigenen E-Trikes auch mit einem Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro wirtschaftlich nicht leisten können, besitzt die Förderung eine soziale Komponente (Sozialbonus). Diese Komponente basiert auf der Annahme, dass Menschen mit Stuttgarter FamilienCard und Bonuscard + Kultur einer besonderen finanziellen Förderung bedürfen.
Die soziale Komponente sieht vor, dass die Grundförderung von 1.500 Euro um maximal 1.000 Euro für Haushalte mit einer Bonuscard + Kultur und maximal 500 Euro für Haushalte mit FamilienCard erhöht wird. Die Gesamtförderung mit Sozialbonus beträgt damit maximal 2.500 Euro für Haushalte mit Bonuscard+Kultur bzw. 2.000 Euro für Haushalte mit FamilienCard.
Der Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro ist in den Sozialbonus bereits eingerechnet und wird zur Vermeidung einer Überkompensation später nicht mehr zusätzlich ausgezahlt.
Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen wird die absolute Förderhöhe mit Bonuscard+Kultur auf 90 Prozent und mit FamilienCard auf 70 Prozent festgelegt. So wird sichergestellt, dass die Antragstellenden immer einen gewissen Eigenanteil aufbringen. Über diesen Eigenanteil kann sich die Landeshauptstadt Stuttgart beispielsweise eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem liefernden Fahrradhandel vorstellen.
Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Wer kann einen Antrag stellen?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wann kann die Förderung beantragt werden?
Wie hoch sind die bereitgestellten Fördermittel?
Wann und wie erhalte ich den Nachhaltigkeitsbonus?
Eine Antragstellung ist per Mail oder per Post an die Landeshauptstadt Stuttgart möglich. Dazu versenden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrag zusammen mit allen nachstehenden Anlagen in einem PDF-Dokument mit maximal fünf MB an die Landeshauptstadt Stuttgart.
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