Energie: Fördermittel und Zuschüsse
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat im Energiebereich äußerst lukrative Förderprogramme zu bieten. Erfahren Sie hier, wie Sie finanziell unterstützt werden.
Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Energiesparprogramm (ESP)
Profitieren Sie als Immobilienbesitzer von einem erweiterten Förderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung. Die Bandbereite der Förderung des Energiesparprogramms reicht von Einzelmaßnahmen über eine Kombination von Maßnahmen bis hin zur Komplettsanierung Ihrer vier Wände.
Was wird gefördert?
- Wärmedämmung an Fenstern, Fassade und Dach
- Technische Gebäudeausrüstung: Heizung, thermische Solaranlage, Kraft‐Wärme‐Kopplungs‐Anlage
- Komplettsanierung und Einzelmaßnahmen
Wie hoch ist die Förderung?
- Für Komplettsanierungen: 15 – 25 % der Kosten
- Für Einzelmaßnahmen: Festbeträge pro Maßnahme oder m² Bauteilfläche
Alle Informationen zum Programm finden Sie auf der Seite Energiesparprogramm.
Austausch alter Heizölkessel: Heizungstauschprogramm (ÖAP)
Kohleöfen und Ölheizungen verbrauchen im Vergleich zu anderen Energieträgern in der Regel mehr Energie und verursachen deutlich höhere Emissionen. Daher fördert die Stadt den Austausch dieser Heizungen gegen emissionsärmere Anlagen.
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Ersatz von Kohleöfen oder Öl‐Kesselanlagen in gesamten Gebäuden
- Ersetzt werden können diese durch: Nah‐/Fernwärme, Umweltwärme oder Holz‐Pellets mit Staubfilter
- Holz‐Pellets sind in Innenstadtbezirken und Bad Canstatt nicht förderfähig
Wie hoch ist die Förderung?
- Basisförderung:
Anlagen bis 50 kW: 5.000 – 10.000 Euro
Anlagen > 50 kW: 25 % der Bruttoinvestitionskosten - Weitere Zuschüsse für:
Entsorgung Tankanlage: 500 Euro
Errichtung Pelletlager: 2.000 Euro
Nah‐/Fernwärmeanschluss: 5.000 Euro
Bei Erdwärme je Sonde / Eisspeicher / Erdkollektor: 5.000 Euro
Alle Informationen zum Programm finden Sie unter Heizungsaustauschprogramm.
Bau von Photovoltaik‐Anlagen, Stromspeichern und E‐Ladepunkten: Solaroffensive
In der Sonne steckt viel Energie. Gemeinsam wollen wir dieses Potenzial heben. Profitieren Sie über die Stuttgarter Solaroffensive als Privatperson, Verein oder Unternehmen auf vielfältige Weise von unserer Solarförderung.
Was wird gefördert?
- Begleitende Maßnahmen bei der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen
- Netzdienliche Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei neuen Photovoltaik‐Anlagen
- Die Errichtung von Ladeinfrastruktur für E‐Fahrzeuge in Verbindung mit Photovoltaik‐Anlagen
Wie hoch ist die Förderung?
- Begleitende Maßnahmen bei PV‐Anlagen: max. 50 % der Kosten und max. 50.000 Euro, genaue Beträge je kWp
- Netzdienliche Stromspeicher: 300 Euro je kWp, max. 20.000 Euro
- 1.000 Euro je Ladesäule/Wallbox, 250 Euro je Ladepunkt, max. 30.000 Euro
Hier geht's zur Solaroffensive.
Vorgelagerte Ladeinfrastruktur für Elektromobilität: Förderung privates Laden
Das Förderprogramm wurde am 31.12.2023 eingestellt. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich. Zuvor eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet.
Die Förderung privates Laden ergänzte die Stuttgarter Solaroffensive. Das Programm förderte Projekte auf privaten Flächen, bei denen eine Verbindung der Ladeinfrastruktur mit Photovoltaik nicht möglich oder sinnvoll war.
Was wurde gefördert:
- Vorgelagerte Ladeinfrastruktur für E-Ladepunkte ohne Anbindung an eine Photovoltaikanlage
- Möglichkeit zur Nutzung städtischer Flächen, wenn ein Hausanschluss auf privater Fläche nicht möglich ist
- Durchführung eines Pre-Checks Ihrer Immobilie durch einen qualifizierten Fachbetrieb
Hier geht's zur Förderung privates Laden.
Einbau von Wärmepumpen: Wärmepumpenprogramm
Ab sofort unterstützt die Stadt Stuttgart Gebäudeeigentümer bei der Anschaffung einer Wärmepumpe. Wärmepumpen können als Energiequelle Geothermie, Abwärme, Abwasserwärme oder Außenluft nutzen.
Auch der Umstieg auf eine Fußbodenheizung oder eine andere Art von Flächenheizung wird durch einen pauschalen Zuschuss gefördert.
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe
Wie hoch ist die Förderung?
- Nennleistung bis 50 kW: 2.500 – 5.000 Euro
- Nennleistung >50 kW: 20 % Bruttoinvestitionskosten
- Zuschuss für Erdwärmenutzung: 5.000 Euro je Sonder/Kollektor
- Zuschuss für die Nutzung von Abwärme/Abwasserwärme: 20 % der Bruttoinvestitionskosten
Hier geht's zum Stuttgarter Wärmepumpenprogramm.
Plusenergieprogramm
Im Plusenergieprogramm können unter anderem Gebäude gefördert werden, die über das Jahr hinweg mehr Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen als im Gebäude benötigt wird. Die Förderung gilt also sowohl für Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen und Vereine.
Förderung für Anschlüsse an klimaneutrale Wärmenetze
Speziell in hochverdichteten Gebieten sind die lokal verfügbaren Potenziale an erneuerbaren Energien beschränkt und teilweise schwer zu erschließen. Hier können Wärmenetze ein zentraler Baustein sein, um Gebäude in diesen Gebieten mit klimaneutraler Wärme zu versorgen. Profitieren Sie als Immobilienbesitzer vom Förderprogramm zum Anschluss an klimaneutrale Wärmenetze.
Was wird gefördert?
- Wärmeübergabestation
- Hausanschlussleitung
- Installations- und Inbetriebnahmekosten
- Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse
Wie hoch ist die Förderung?
- Fördersatz beträgt 20 % der Bruttoinvestitionskosten
- Maximale Förderung je Antrag 50.000 Euro
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Abwrackprämie für alte Haushaltsgeräte
Sparen Sie Geld und leisten Sie einen echten Beitrag zum Klimaschutz mit unserem Stuttgarter Gerätetausch.
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Austausch folgender veralteter und ineffizienter Haushaltsgeräte:
Haushaltsgerät | älter als | Effizienzklasse |
Kühl- /Gefriergerät ≤ 145 cm | 15 Jahre | D oder höher |
Kühl- /Gefriergerät > 145 cm | 15 Jahre | C oder höher |
Geschirrspüler | 12 Jahre | C oder höher |
Waschmaschine | 12 Jahre | A |
Wie hoch ist die Förderung?
- 50 % des Kaufpreises, max. 150 Euro
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Gerätetausch.
Energie-Effizienz-Programm für Unternehmen
Die Stuttgarter Unternehmen tragen zu einer hohen Lebensqualität in Stuttgart, aber auch zu 50 Prozent des gesamtstädtischen Energieverbrauchs bei. In der Vergangenheit wurden hier allerdings auch große Energieeinsparungen erreicht. Stuttgart unterstützt seine Unternehmen mit einem eigenen Förderprogramm.
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Energieberatung sowie die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Stuttgarter Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung?
- Initialberatung für KMU: 2 Beratertage, max. 1.200 Euro
- Detailberatung für KMU: 10 % (weitere 80 % fördert die BAFA)
- Zuschuss für Investitionen, die mind. 25 % Endenergie oder CO2 einsparen: 20 % der Netto‐Kosten, max. 50.000 Euro
Infos unter Energieeffizienzprogramm.
Zuschüsse für E‐Lastenräder für Familien
Was wird gefördert?
- Der Kauf oder das Leasing eines E‐Lastenfahrrades (einmalig pro Haushalt)
Wie hoch ist die Förderung?
- Grundsätzlich erfolgt ein Zuschuss von 600 Euro pro Haushalt
- Haushalte mit einer Bonuscard+Kultur erhalten weitere +2.000 Euro
- Haushalte mit einer FamilienCard erhalten weitere 1.300 Euro
Einen Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro erhält ein Haushalt, wenn nach drei Jahren kein Auto angemeldet bzw. ein bestehendes Auto ersatzlos abgemeldet wurde.
Förderungen für die eigenen vier Wände
Wer ein Haus oder eine Wohnung bauen, erwerben oder sein Eigenheim barrierefrei umbauen möchte, sollte bei der Stadt Stuttgart prüfen lassen, ob er staatliche Förderungen in Anspruch nehmen kann.
Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden: Stuttgarter Grünprogramm
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Dach‐, Fassaden‐ und Freiflächenbegrünung sowie die Entsiegelung und Anlage von artenreichen Blühflächen
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 15.000 € pro Maßnahme und bis zu 45.000 € pro Grundstück
Weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt per E-Mail: Urbanes.Gruenstuttgartde
Erwerb von Wohneigentum: Stuttgarter Eigentumsprogramm
Was wird gefördert?
Die Stadt fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Zu diesem Zweck vergibt sie Baukostenzuschüsse zur Erhöhung des Eigenkapitals
Wie hoch ist die Förderung?
- Je nach Einkommen und Anzahl der Kinder Zuschüsse zw. 6.000 – 65.000 Euro
- Zuschlag für Einhaltung hoher Effizienzstandards (mind. KfW 40): 10.000 Euro
Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen
Was wird gefördert?
- Individuelle Wohnraumanpassungen, wie zum Beispiel Badumbauten, Türvergrößerungen, Treppenlifte, Zugänge zur Terrasse oder zum Balkon, Einbau eines Aufzugs
- Barrierefreie und altersgerechte Gestaltung der Außenanlagen von Wohngebäuden, wie zum Beispiel stufenarme Erschließung von Gebäudezugängen, beidseitige Handläufe, Installation eines elektrischen Türantriebs
- Sanierung und Modernisierungsmaßnahmen unabhängig von einem individuellen Bedarf, wie zum Beispiel der Ein‐ oder Anbau von Aufzügen, barrierefreie und altersgerechte Gestaltung des Hauseingangsbereichs oder Anpassungen im Wohnraum
Wie hoch ist die Förderung?
- Bei individuellen Anpassungen im Wohnraum werden zwischen 60 % und 70 % der förderfähigen Kosten des Eigenanteils gefördert, maximal jedoch 10.000 Euro pro Maßnahme und 30.000 Euro pro Wohnraum
- Bei Außenanlagen sind es 50 % der förderfähigen Kosten des Eigenanteils, bei Sanierungs‐ und Modernisierungsmaßnahmen gilt eine pauschale Förderung von 3.000 Euro pro Wohnraum
Schaffung von Wohnraum zur Miete
Mit diesem weiteren städtischen Förderprogramm will die Landeshauptstadt Stuttgart einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts leisten. Insbesondere Privatpersonen sollen durch die finanzielle Förderung von der Umnutzung bestehender Räume überzeugt werden.
Gefördert werden bei diesem Programm Privatpersonen, Eigentümer‐ und Erbengemeinschaften.
Was wird gefördert?
- der Ausbau nicht genutzter Flächen, zum Beispiel Dach‐ und Gartengeschossflächen
- Erweiterungsmaßnahmen wie die Aufstockung eines Gebäudes
- Die Umwandlung von bisher nicht genutzten gewerblichen (Laden‐) Räumen
- Die Erneuerung von nicht mehr für Wohnzwecke geeignetem leerstehendem Wohnraum.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahmen baurechtlich genehmigungsfähig sind.
Wie hoch ist die Förderung?
- Wer neuen Wohnraum schafft, erhält einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Investitionssumme.
- Die maximale Wohnungsgröße beträgt 105 m². Da in Stuttgart insbesondere ein starker Bedarf an kleinen Wohnungen für Singlehaushalte besteht, wird für Wohnungen bis 45 m² eine zusätzliche Förderung von 2.500 Euro je Wohnung gewährt.
- Der Zuwendungsempfänger ist berechtigt, ein Planungsbüro oder einen Architekten für eine Ersteinschätzung zu beauftragen. Hierfür erhält der Zuwendungsempfänger von der Stadt einen Zuschuss von pauschal 250 Euro
Urbane Gärten
Was wird gefördert?
- Kleinräumige gärtnerischer Nutzungen werden finanziell bezuschusst
- Gefördert werden gemeinschaftlich organisierte Projekte, z.B. von bürgerschaftlichen Initiativen, Vereinen, Mieterinnen und Mietern
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Erstanlage und Erstausstattung der Gemeinschaftsgärten kann mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden
- Der Erhalt und Betrieb solcher Gärten kann mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden
Weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt per E-Mail: urbane.gaertenstuttgartde
Partner und Services
Große Aufgaben schaffen wir nur gemeinsam. Lesen Sie hier alles über wichtige Partner und Serviceangebote der Stadt.
Newsletter Gebäudemodernisierung
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie zu Förderprogrammen rund um Ihre Immobilie.
Stadtwerke Stuttgart
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) ist ein 2011 gegründeter kommunaler Strom- und Gasversorger, der zu 100 Prozent der Landeshauptstadt Stuttgart gehört. Die SWS setzen ausschließlich auf erneuerbare Energien, verzichten vollständig auf Kern- und Kohlekraft für die Stromerzeugung und vermeiden klimaschädliche CO2-Emissionen. Sie sind ein wichtiger Player für die urbane Energiewende.
Seit Februar 2013 bieten die Stadtwerke Stuttgart Ökostrom und Gas für Privat- und Geschäftskunden an. Auch erzeugen die SWS selbst Ökostrom aus eigenen Wind- und Photovoltaik-Anlagen. Zudem bietet das Unternehmen Lösungen zur ökologischen Strom- und Wärmeerzeugung und zur Steigerung der Energieeffizienz. Im August 2019 zählten die Stadtwerke Stuttgart mehr als 27.000 Kunden.
Interessante Angebote der Stadtwerke für Sie:
- 100 Prozent Ökostrom und Biogas
- Photovoltaikanlagen
- Elektroroller-Sharing
- Lade-Infrastruktur für E-Autos
- Wärme- und Heizungslösungen
Weitere Informationen zu den Angeboten der Stadtwerke finden Sie unter auf der Webseite der Städtischen Stadtwerke (Öffnet in einem neuen Tab).
Das Energieberatungszentrum (EBZ)
Das Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. ist die lokale Energieagentur in Stuttgart und Regionalpartner der Deutschen Energie-Agentur (dena). Es wurde 1999 als gemeinnütziger Verein gegründet, arbeitet nicht gewinnorientiert und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuschüssen, der Projektförderung und Energiediagnosen.
Das bedeutet für Sie: Das EBZ berät Sie unabhängig und neutral. Diese interessanten Angebote hält das EBZ für Sie bereit:
- Kostenlose Erstberatung für Ihr Gebäude
- Energiediagnose vor Ort
- Stuttgarter Sanierungsstandard (Qualitätsmanagement für die Altbausanierung, das alle Gewerke miteinbezieht)
- Baubegleitung
- Erstellung von Sanierungsfahrplänen und Energieausweisen
Zögern Sie nicht, bei Fragen rund um das Thema energetische Gebäudesanierung den Kontakt mit dem EBZ aufzunehmen:
Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. (EBZ)
Gutenbergstraße 76, 70176 Stuttgart
0711 6156555-0
ebz-stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab)
infoebz-stuttgartde
Erstberatung Elektromobilität
Die kostenlose Erstberatung der Landeshauptstadt Stuttgart berät Sie zu allen Fragen rund um die Elektromobilität. Beraten werden sowohl Unternehmen und Vereine als auch Privatpersonen rund um Ladeinfrastruktur, Fördermöglichkeiten und weitere Elektromobilitätsthemen.
Weitere Informationen zur Erstberatung erhalten Sie hier.
Zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mail: EMobilitaetstuttgartde
Tel: +49-711-216 81521
Mobilitätsberatung Stuttgart
Haben Sie Fragen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement oder wünschen eine individuelle Beratung zur aktiven Gestaltung Ihrer betrieblichen Mobilität?
Die Mobilitätsberatung im Amt für Umweltschutz unterstützt Sie gerne.
Nähere Informationen zum kostenlosen Beratungsangebot finden Sie hier.
Bei Interesse können Sie sich gerne auch direkt an uns wenden:
Mobilitätsberatung Stuttgart
Amt für Umweltschutz | Landeshauptstadt Stuttgart
Gaisburgstraße 4 | 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 216-25442
E-Mail: mobilitaetsberatungstuttgartde
Klimasparbuch
Das Klimasparbuch ist Ratgeber und Gutscheinbuch zugleich und macht mit alltagstauglichen Klimatipps Lust auf einen nachhaltigen Lebensstil in Stuttgart. Alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Aktionsseite zum Klimasparbuch.
Zehn Tipps für einen klimaschonenden Alltag
Oft reichen schon kleine Maßnahmen, um dem Klima etwas Gutes zu tun und gleichzeitig den Geldbeutel etwas zu schonen. Das Amt für Umweltschutz hat zehn einfache und schnell umsetzbare Energiespartipps zusammengestellt. Der perfekte Einstieg in Ihre persönliche Energiewende.
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Energiekonzept Gesamtstadt
Anschrift & Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Dienstag | 08:00 – 12:30 |
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Mittwoch | 12:30 – 15:30 |
Donnerstag | 13:30 – 18:00 |
Freitag | 08:00 – 12:30 |
Montag | 09:00 – 12:00 |
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Dienstag | 09:00 – 12:00 |
Mittwoch | 09:00 – 12:00 |
Freitag | 09:00 – 12:00 |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 |
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